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vhw Mitteilungen
2023
23.01.2023 „Wie begegnet die Landesregierung dem Sanierungsstau an den niedersächsischen Hochschulen“
Anfrage der Abgeordneten Cindy Lutz (CDU)
Vorbemerkung der Abgeordneten
Ausweislich des Koalitionsvertrages beabsichtigt die Landesregierung, in die bauliche Infrastruktur der niedersächsischen Hochschulen zu investieren. Demnach sollen die Finanzmittel für große Baumaßnahmen substanziell erhöht und die Umsetzung über die neue Landesliegenschaftsgesellschaft
geprüft werden. Langwierige Planungen und Durchführungen von Baumaßnahmen sollen durch eine überjährige Zurverfügungstellung der Finanzierungsmittel gesichert und zudem die Prozesse beschleunigt, Verfahrensstrukturen verschlankt und für klare Verantwortlichkeiten gesorgt werden.
Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat in seinen Handlungsempfehlungen vom 14.10.2022 festgehalten, dass die in dieser Wahlperiode anstehenden Abschlüsse des neuen Hochschulentwicklungsvertrags sowie der zugehörigen Zielvereinbarungen dafür genutzt werden sollten, um ein Gesamtkonzept für den Abbau des Sanierungsstaus durch das Land zu entwickeln und eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Hochschulen zu gewährleisten. Dazu empfiehlt der Landesrechnungshof, zunächst den tatsächlichen Sanierungsbedarf an den Hochschulen zu erheben und anschließend eine Priorisierung vorzunehmen.
- Wie stellt sich der Sanierungsbedarf an den einzelnen niedersächsischen Hochschulstandorten konkret dar, und wie hat sich dieser unter Bezugnahme auf das Gutachten der Landeshochschulkonferenz zur Situation des Hochschulbaus in Niedersachsen aus 2020 entwickelt?
- Beabsichtigt die Landesregierung, ein neues Gutachten zur Situation des Hochschulbaus in Niedersachsen in Auftrag zu geben bzw. durchzuführen? Wenn ja, durch wen mit welcher zeitlichen Perspektive soll dieses Gutachten erstellt werden? Wenn nein, wieso nicht?
- Kann die Landesregierung beziffern, in welcher Größenordnung die Finanzmittel für GNUE-Maßnahmen erhöht werden sollen? Wenn ja, bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln. Wenn nein, weshalb nicht?
- Kann die Landesregierung ausschließen, dass die neue Landesliegenschaftsgesellschaft keine Parallelstrukturen zu denjenigen Hochschulen mit Bauherreneigenschaft etabliert? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, weshalb nicht?
- Wie will die Landesregierung im Hochschulbau konkret Prozesse beschleunigen, Verfahrensstrukturen verschlanken und für klare Verantwortlichkeiten sorgen?
- Welche Neubauvorhaben im Hochschulbereich sind konkret in Planung, und wie stellt sich der zeitliche Umsetzungsstand dar?
- Inwieweit soll mittels digitaler Instrumente/Verfahren in Planung, Bau und Bauunterhalt bzw. -instandhaltung die Sanierung beschleunigt und unterstützt werden?
- Gibt es Überlegungen, Verfahren zwischen Hochschulen und Staatlichem Baumanagement zu überprüfen, um Beschleunigungspotenziale insbesondere im Sinne von „worst first“ zu identifizieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, wieso nicht?
- Plant die Landesregierung eine Zertifizierung nach dem DGNB-System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen, um klimagerechtes Bauen zu ermöglichen? Wenn ja, welche Auswirkungen auf den Sanierungsbedarf sind zu erwarten?
- Plant die Landesregierung im Rahmen der verstärkten Hochschulautonomie zeitnah weitere Übertragungen der Bauherreneigenschaft (S. 68 Koalitionsvertrag) oder Anpassungen der Grenzen für kleine Bauvorhaben, um notwendige Sanierungen zu beschleunigen?
- Welche Maßnahmen sind zur Fachkräftesicherung in Genehmigungsbehörden, Architektenbüros etc. geplant, um personalbedingte Verzögerungen in Bauvorhaben zu verhindern?
Vorbemerkung der Landesregierung
Der Hochschulbau in Niedersachsen ist differenziert nach den einzelnen Hochschultypen organisiert. Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN) ist unmittelbar nur für die Bauangelegenheiten der als Landesbetriebe geführten Hochschulen (ohne eigene Bauherrenverantwortung) gemäß
Abschnitt L1 der Richtlinien für die Durchführung der Bauaufgaben des Landes Niedersachsen (RLBau) verantwortlich. Die Bauangelegenheiten der als Landesbetriebe geführten Hochschulen mit eigener Bauherrenverantwortung (vgl. Abschn. L2 RLBau) und der Stiftungshochschulen (vgl. Abschn. L3 RLBau) werden von diesen eigenverantwortlich mit Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) durchgeführt. Das SBN prüft die Baumaßnahmen gemäß Abschn. L2 bzw. L3 RLBau.
Lesen Sie hier die Anfrage mit der Antwort der Landesregierung
2022
07.11.2022: Der Präsident der TU Clausthal, Prof. Joachim Schachtner, wird Staatssekretär im Wissenschaftsministerium
Die Biologe Prof. Joachim Schachter trat am 01. Januar 2019 als Nachfolger von Prof. Thomas Hanschke das Amt als Präsident der TU Clausthal an. Seit 2021 ist er Vorsitzender der niedersächsischen Landeshochschulkonferenz. Seine Ernennung soll am 08. 11.2022 erfolgen.
07.11.2022: Koalitionsvertrag 2022-2027: Wissenschaft, Kultur und Erwachsenenbildung
Hier finden Sie die Überschriften zu den Themen des Koalitionsvertrags der niedersächsischen Landesregierung. Den vollständigen Text können Sie lesen, wenn Sie das nebenstehende Bild anklicken.
Einige Forderungen des vhw werden von der Landesregierung bearbeitet, aber es bleibt abzuwarten, ob und wie diese umgesetzt werden. So will sich die Landesregierung um einen Tarifvertrag für studentische (und hoffentlich auch für wissenschaftliche) Hilfskräfte bemühen. Ebenfalls sollen eigenständige Dauerstellen im akademischen Mittelbau geschaffen werden. Die Beteiligungsrechte der Statusgruppen sollen überprüft und angepasst werden, und die Aufgabe des Vergaberahmens in der leistungsorientierten Professorenbesoldung soll überprüft werden.
Selbstverständlich ist der vhw Niedersachsen bereit, die Landesregierung bei der Umsetzung der Vorhaben zu unterstützen!
a) Grundfinanzierung der Hochschulen erhöhen, moderne Hochschulentwicklungsverträge
b) Hochschulbauplan 2035
c) Ein modernes Hochschulgesetz
d) Wissenschaft stärkt Wirtschaft und gibt Antworten auf soziale und ökologische Herausforderungen
e) Wissenschaftspolitik ist Regionalentwicklung
f) Hochschulen für angewandte Wissenschaft (HAW) als Motor unserer Wirtschaft
g) Fachkräfte bilden und binden – Studienplatzausbau bedarfsgerecht weiterentwickeln
h) Gute Beschäftigungsbedingungen an 1 Niedersachsens Hochschulen
i) Gleichstellung
j) Studierendenwerke
k) Gute Studienbedingungen für unsere Studierenden
l) Unsere Universitäten fit machen 1 für die Exzellenzstrategie 2.0
m) Profilbereiche stärken und Forschungsexzellenz entschieden fördern
n) Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (AuF) als Impulsgeber
o) Exzellente Universitätsmedizin
p) Digitale Hochschule
q) Kunst und Kultur in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen
r) Kunst und Kultur brauchen verlässliche Rahmenbedingungen
s) Gute Arbeit in der Kultur
t) Kulturelle Bildung und Teilhabe stärken
u) Verantwortung übernehmen
v) Erwachsenenbildung stärken
01.10.2022: Finanzministerium erhöht nach Forderungen des NBB und seiner Mitgliedsverbände die Wegstreckenentschädigung
Ab dem 1. Oktober 2022 wird die Wegstreckenentschädigung von 20ct/km beziehungsweise 30ct/km bei einem erheblichen dienstlichen Interesse auf 25ct/km und 38ct/km angehoben. Angesichts der stark gestiegenen Treibstoffpreise war dieser Schritt schon lange überfällig.
Der genaue Wortlaut der entsprechenden Regelung des Finanzministeriums kann hier nachgelesen werden.
30.09./01.10.2022: vhw fordert eine Reform der Besoldung von Professuren
Auf der Sitzung des Bundesvorstands des vhw wurde das folgende Positionspapier zur Besoldung von Professorinnen und Professoren verabschiedet
Reform der W-Besoldung (ohne Juniorprofessur)
Der Verband Hochschule und Wissenschaft setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Regelungen zur W-Besoldung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verbessert sowie die W-Besoldung und die Vergabe von Leistungsbezügen reformiert und entsprechend der Vorschläge des vhw umgesetzt werden.
Im Detail:
Die Dienstaufgaben der W2- und W3- Stelleninhaberinnen und -inhaber sind in den Landeshochschulgesetzen weitgehend einheitlich geregelt. Eine Unterscheidung ist daher nicht mehr zeitgemäß. Leistungsunterschiede in der Ausübung des Amts können mit Leistungsbezügen hinreichend abgedeckt werden. In der W-Besoldung gibt es keine Stufenaufstiege, mit denen die steigende Berufs- und Lebenserfahrung sowie die erbrachten Leistungen in Forschung, Lehre und Technologietransfer honoriert werden. Die Erfahrung muss berücksichtigt werden, wenn erfolgreiche und erfahrene Bewerberinnen und Bewerber von außerhalb der Beamtenbesoldung auf Professuren berufen werden. Diese bringen Rentenansprüche mit, die im Allgemeinen auf die Beamtenversorgung kürzend angerechnet werden. Abweichend von der gegenwärtig altersunabhängigen unveränderbaren Grundbesoldung sowie den gegenwärtig individuell mit der Hochschule zu vereinbarenden Leistungsbezügen, die befristet vergeben werden können und häufig nicht ruhegehaltsfähig sind, muss zukünftig insbesondere solchen, aber auch anderen Stelleninhaberinnen und -inhabern die Chance auf eine pensionsberechtigende Endbesoldung in Höhe der alten C-Besoldung gegeben werden, wenn eine angemessene Leistung gegeben ist. Die aktuellen Regelungen für die Vergabe von Leistungsbezügen variieren von Hochschule zu Hochschule sogar innerhalb eines Bundeslands und sind intransparent. Oft können die Regelungen einseitig von der Hochschulleitung geändert werden. In der Regel werden die Leistungsbezüge von Funktionsträgerinnen und -trägern vergeben, deren Vergütung aus demselben gedeckelten Vergaberahmen kommt wie die Leistungsbezüge. Eine Unabhängigkeit muss sichergestellt werden, indem die Vergütungen für Funktionen und für Leistungsbezüge aus voneinander getrennten finanziellen Ressourcen stammen. Die gegenwärtige Praxis führt nicht nur zu Ungerechtigkeiten, Unverständnis und Streitereien innerhalb der Professorenschaft und mit den Hochschulleitungen, sondern sie widerspricht auch den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, nach denen die Leistungsbezüge für jede Amtsträgerin und jeden Amtsträger zugänglich und hinreichend verstetigt, die Vergabekriterien vom Gesetzgeber ausgestaltet, unter klar definierten, vorhersehbaren und erfüllbaren Voraussetzungen erreichbar sein und einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungsbezügen zur Folge haben müssen (BVerfG, 2 BvL 4/10, 14.02.2012 Randnr. 106). Nach der Rechtsprechung des BVerwG (2 C 2/20, 17.09.2020; 2 C 2/21, 07.07.2021; 2 B 63/20, 21.12.2020) sind die Regelungen über Beurteilungen weitgehend vom Gesetzgeber zu beschließen und daher durch Gesetz zu treffen. Bei der Beurteilung wissenschaftlicher Leistungen genügen die im Verwaltungsbereich üblichen Beurteilungsrichtlinien und die Beurteilung durch weisungsbefugte direkte Vorgesetzte nicht, sondern gemäß BVerfG muss auch das Beurteilungsverfahren und die Zuständigkeit für die Beurteilung wissenschaftsadäquat ausgestaltet sein.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen für W-Besoldung, regelmäßige Leistungsbezüge (Erfahrungsstufen), besondere Leistungsbezüge, zusätzliche Leistungsbezüge und rechtliche Regelungen:
- W-Besoldung (ohne Juniorprofessur):
a) Die Besoldungsgruppen W 2 und W 3 sind zu einer einzigen Besoldungsgruppe W zusammenzufassen.
b) Die Bestimmungen über die Besoldungsordnung W sind beim Bund und in den Bundesländern zu vereinheitlichen.
c) Der Vergaberahmen für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wird entsprechend der gestiegenen Wertigkeit der Fachhochschulprofessuren angehoben.
d) Der Vergaberahmen ist entsprechend der tatsächlichen Besoldungsdurchschnitte unter Dynamisierung zu erhöhen.
e) Funktionsleistungsbezüge sind nicht aus einem Vergaberahmen für die Professorenbesoldung zu entnehmen. - Implementierung von regelmäßigen Leistungsbezügen analog zu Stufenaufstiegen durch Erfahrungsstufen
a) Für die Zeit von der Erstberufung bis zur Regelaltersgrenze sind so viele Stufenaufstiege vorzusehen, dass die Besoldung ein ruhegehaltsfähiges, dynamisiertes Endgrundgehalt der früheren Besoldungsgruppe C 3 (Stufe 15) erreicht.
b) Der regelmäßige Leistungsbezug erkennt die steigende Berufs- und Lebenserfahrung sowie die erbrachten Leistungen in Forschung, Lehre und Technologietransfer an. - Besondere Leistungsbezüge für besondere Leistungen in Forschung, Lehre und Technologietransfer
a) Die aufgrund besonderer Leistungen in Forschung, Lehre und Technologietransfer vergebenen Leistungsbezüge variieren zwischen Minimal- und Maximalbeträgen mit einem Durchschnittsbetrag und werden in regelmäßigem Zeitabstand anhand von Leistungsbeurteilungen vergeben.
b) Durch die regelmäßige Gewährung der besonderen Leistungsbezüge bei guten Leistungen kann die dynamisierte Endbesoldung der früheren Besoldungsgruppe C4 ES15 erreicht werden, bei unterdurchschnittlichen Leistungen liegt sie darunter, bei exzellenten darüber. - Zusätzliche Leistungsbezüge
a) Berufungs-, Bleibe- und andere zusätzliche Leistungsbezüge sind zusätzlich zu den vorgenannten Besoldungsanteilen unbefristet, ruhegehaltsfähig und dynamisiert zu gewähren.
b) Für diese zusätzlichen Leistungsbezüge stehen die Mittel des Vergaberahmens zur Verfügung, die nicht für die Einstiegsbesoldung und die vorgenannten Leistungsbezüge benötigt werden. - Rechtliche Regelungen zu Streitigkeiten
a) Richtlinien über die Leistungsbeurteilung und die Vergabe von Leistungsbezügen müssen öffentlich bekannt gegeben werden.
b) Richtlinien über die Leistungsbeurteilung und die Vergabe von Leistungsbezügen sind hochschulübergreifend landesweit oder besser bundesweit festzusetzen.
c) Das Ergebnis der (dienstlichen) Leistungsbeurteilung ist den Beschäftigten zu eröffnen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme (Widerspruch, Gegenvorschlag) zu geben. Können die Meinungsverschiedenheiten nicht beigelegt werden, ergeht ein förmlicher Bescheid (Widerspruchsbescheid), gegen den ein Rechtsbehelf möglich ist.
d) An jeder Hochschule soll eine neutrale Schiedsstelle bei Streitigkeiten bezüglich der Vergabe von Leistungsbezügen eine Schlichtung versuchen.
e) Eine Person, die Einwände gegen ihre Beurteilung und die daraus resultierende Höhe der gewährten Leistungsbezüge hat, hat das Recht, von der Dienststelle und der Schiedsstelle mit Beistand (Vertrauensperson / Rechtsbeistand) gehört zu werden. - Leistungsbeurteilungen
Regelungen über die Beurteilungen sollen durch Gesetz erfolgen.
23.09.2022: Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation in Niedersachsen beschlossen.
Link zur Pressemeldung des NBB
Landtag beschließt trotz erheblicher Bedenken des NBB vorgelegten Gesetzesentwurf
In seiner letzten Plenarwoche im Rahmen der laufenden Legislaturperiode hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation in Niedersachsen beschlossen.
Alexander Zimbehl, 1. Landesvorsitzender des NBB, begrüßt dabei zwar im Grundsatz den Willen der Landesregierung und des Niedersächsischen Landtages, die Alimentation für die Beamtinnen und Beamten, sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, anzupassen und die Betroffenen im Ergebnis besser zu besolden.
„Anscheinend hat der Gesetzgeber endlich erkannt, dass die niedersächsische Alimentation aktuell und in der Vergangenheit im Kern nicht amtsangemessen erfolgt“, so Zimbehl nach Verabschiedung des Gesetzes.
Gleichzeitig bekräftigt der NBB aber seine Auffassung, dass im Ergebnis auch weiterhin von einer deutlichen Unteralimentierung in Niedersachsen ausgegangen werden muss.
„Der niedersächsische Gesetzgeber hat nun im Ergebnis ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetzt beschlossen um einen offensichtlich verfassungswidrigen Zustand zu beheben“, so Zimbehl weiter. Der Gesetzgeber riskiert dadurch bewusst, das Klagerisiko weiter beizubehalten.
„Seit über 15 Jahren weist der NBB auf die tatsächliche Unteralimentierung im niedersächsischen Besoldungssystem hin und ist gleichzeitig klageführende Partei vor dem Bundesverfassungsgericht um für die Betroffenen endlich eine gerechte Alimentation zu erzielen!“, so Zimbehl.
Schwerpunkt der Argumentation des NBB ist dabei, dass der erforderliche Mindestabstand von 15 % zum Grundsicherungsniveau in Niedersachsen nicht eingehalten wird. Diese Argumentation deckt sich auch mit der bereits in der Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
„Jetzt hat der Niedersächsische Landtag trotz klarer Warnungen nicht nur ein verfassungsrechtlich bedenkliches, sondern gleichzeitig ein für unsere Beamtinnen und Beamten, sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht ausreichendes Gesetz verabschiedet!“, so Zimbehl.
„Wir bedauern ausdrücklich, dass es auch dieser Landesregierung und dem Niedersächsischen Parlament im Zuge der nun ablaufenden Legislaturperiode nicht gelungen ist, seine eigenen Beamtinnen und Beamten angemessen und an den verfassungsrechtlichen Grundsätzen angelehnt zu besolden“, so Zimbehl.
22.09.2022: Anhebung der Wegstreckenentschädigung wird endlich umgesetzt!
Link zur Pressemeldung des NBB
Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) begrüßt ausdrücklich die Ankündigung des Finanzministeriums, die Niedersächsische Reisekostenverordnung anzupassen und damit die Wegstreckenentschädigung für dienstlich veranlasste Fahrten mit dem privaten PKW auf 0,38 € anzuheben.
Finanzminister Hilbers hat diese Entscheidung heute gegenüber dem NBB mitgeteilt und dabei angekündigt, bis auf Weiteres die dringend erforderliche Nachbesserung der Wegstreckenentschädigung im Rahmen eines Runderlasses vornehmen zu wollen. Die neue Regelung tritt umgehend zum 01. Oktober 2022 in Kraft. Der NBB und seine Mitgliedsgewerkschaften und -verbände haben bereits seit längerem in diversen politischen Inititativen genau diese Anhebung der Wegstreckenentschädigung angemahnt und unter anderem im Rahmen einer Aktion vor dem Niedersächsischen Landtag die eigenen Forderungen nachhaltig untermauert.
Anlass der Forderungen des NBB waren die deutlich zunehmenden finanziellen Belastungen der betroffenen Beschäftigten, die zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben verpflichtet sind, auf ihren privaten PKW zurück zu greifen. „Die bislang dafür abzurechnenden 0,30 € pro Kilometer sind bereits seit langem und spätestens seit dem deutlichen Anstieg der Kraftstoffpreise nicht ausreichend und kostendeckend gewesen!“, so Alexander Zimbehl, 1. Landesvorsitzender des NBB.
Nunmehr begrüßt der NBB ausdrücklich, dass das Finanzministerium hier nun in einem ersten Schritt zu einer unbürokratischen Lösung im Interesse der Beschäftigten gekommen ist.
„Diese Entscheidung deckt sich zumindest mit unserer grundsätzlichen Forderung nach einer Anhebung und ist von daher ausdrücklich zu begrüßen.“, so Zimbehl weiter. „Gleichzeitig müssen wir weiterhin die Entwicklung der Kraftstoffpreise im Blick behalten und erforderlichenfalls noch einmal auffordern nachzusteuern, damit unsere Kolleginnen und Kollegen nicht erneut in die Situation kommen, dienstlich notwendige Fahrten teilweise aus der eigenen Tasche zu bezahlen.“
14.09.2022: Fraktion der FDP: Verfassungsgemäße Alimentation in Niedersachsen herstellen
Vorbemerkung des vhw: Unser Verband kämpft schon lange im Verbund mit dem NBB für eine verfassungsgemäße Alimentation
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag erkennt an, dass es Handlungsbedarf bei der Alimentation der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten gibt, um den verfassungsgemäßen Abstand zur Grundsicherung wieder herzustellen.
Dies erreicht der vorgelegte Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation der Landesregierung nicht. So stellt unter anderem auch der Niedersächsische Beamtenbund in seiner Stellungnahme fest, dass der Gesetzentwurf bei weitem nicht ausreichen dürfte, um eine verfassungsgemäße Alimentation, unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes, in Niedersachsen zu erzielen. Darüber hinaus würde mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag ein kompliziertes, verwaltungsaufwendiges Bürokratiemonster geschaffen, das auch seitens des Niedersächsischen Richterbundes auf rechtliche Bedenken stoße. Auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hat während der Beratungen im Fachausschuss erklärt, dass man erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel habe. Weiterhin wird kritisiert, dass die niedersächsischen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger weitestgehend nicht berücksichtigt werden. Unter anderem werden sie bei der jährlichen Sonderzahlung (Nr. 2 § 63) nicht einbezogen. Bereits zuvor waren sie bei der Corona-Sonderzahlung
nicht berücksichtig worden.
Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, dem Landtag eine Änderung des niedersächsischen Besoldungsgesetzes vorzulegen,
- in dem für den Zeitraum bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein angemessener Abstand zur Grundsicherung erreicht wird, indem die die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten angehoben wird. Dies kann zunächst durch lineare Besoldungserhöhungen von jeweils 100 Euro pro Monat (1200 € jährlich) zum 01.01.2023 erreicht werden. Darüber hinaus fordert der Landtag, den Beamtinnen und Beamten eine steuerfreie Einmalzahlung als Inflationsbonus zum 01.12.2022 zukommen zu lassen.
- in dem Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern im Sinne der Gerechtigkeit und Anerkennung der Leistung für das Land und als Ausgleich für die oben genannten Einmalzahlungen für die aktiven Beschäftigten, eine Sonderzahlung in Höhe von einmalig 500 Euro gewährt wird.
Begründung
Die Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst sorgen in Bund, Ländern und Kommunen für die Funktionalität der Bundesrepublik Deutschland und leisten einen Beitrag für das Gemeinwohl in Niedersachsen und im gesamten Bundesgebiet. Das hohe Leistungsniveau des öffentlichen Dienstes und die Qualität der Leistungen in Niedersachsen müssen auch in Zukunft gesichert werden. Mit der linearen Besoldungsanhebung wird der verfassungsrechtlich gebotene Abstand zur Grundsicherung hergestellt und der niedersächsische öffentliche Dienst als Arbeitgeber attraktiver, flexibler und moderner. Gleichzeitig wird dadurch die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes bei der Nachwuchsgewinnung gestärkt. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern wird so ein weiteres Abrutschen in der Besoldungstabelle
25.07.2022: SPD – Dr. Lesemann: Hochschulbetrieb und Studierendenwerke absichern – Studierende entlasten
Die massiven Teuerungen bei Energie und Lebensmitteln setzen auch Studierende und Hochschulen finanziell stark unter Druck. Bereits jetzt planen die Hochschulen in Niedersachsen energiesparende Maßnahmen, die zum Teil spürbare Einschränkungen mit sich bringen.
„Das Land und der Bund müssen gemeinsam den Hochschulen und Studierendenwerken – aber auch den Studierenden direkt – Unterstützung leisten und die studentische Infrastruktur absichern“, fordert Dr. Silke Lesemann, hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „Mensen, Uni-Kitas und Wohnheime dürfen nicht stillstehen. Sie können die Preissteigerungen auch nicht eins zu eins an die Studierenden weitergeben, die schon vor Pandemie und Energiekrise meist wenig Geld zur Verfügung hatten.“
Eine Rückkehr in die vollständige Distanzlehre oder verlängerte Semesterferien lehnt die SPD-Bildungsexpertin entschieden ab: „Wir haben in der Corona-Pandemie gesehen, wie sehr die Studierenden unter dem Wegfall der Präsenzveranstaltungen gelitten haben – sowohl psychosozial, als auch akademisch. Diesen Fehler werden wir nicht wiederholen. Deswegen hat der Regelbetrieb der Hochschulen für uns absoluten Vorrang.“
Lesemann erneuert die Forderung, die Entlastungspakete des Bundes auch auf Studierende auszuweiten: „Es ist schwer erklärbar, warum gerade junge Menschen sowie Rentnerinnen und Rentner von der Energiepauschale ausgenommen sind, obwohl sie mindestens genauso von den Teuerungen betroffen sind. Hier muss unbedingt nachgebessert werden.“
21.07.2022: China-Netzwerk sowie Beauftragter für die Hochschulzusammenarbeit zwischen Niedersachsen und China
Anfrage der Abgeordneten Lars Alt, Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz, Hillgriet Eilers (FDP),
Drucksache 18/11545
Vorbemerkung der Abgeordneten
Im Oktober 2018 benannte die Landesregierung einen Beauftragten des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) für die Hochschulzusammenarbeit zwischen Niedersachsen und China. Dieser versteht sich als Botschafter der niedersächsischen Hochschulen bei den chinesischen Partnern. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur schreibt dazu auf seiner Internetseite: „Die Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern hat für die niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Die Vielzahl an erfolgreichen Kooperationsprojekten unterstreicht eine wissenschaftliche Partnerschaft auf Augenhöhe, die sich nicht auf einzelne Disziplinen und Fachrichtungen beschränkt, sondern einen offenen akademischen Austausch ermöglicht. (…) Die niedersächsischen Hochschulen haben zudem das China-Netzwerk eingerichtet, um die Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern in Wissenschaft und Forschung zu intensivieren und sich über die strategischen Rahmenbedingungen der niedersächsisch-chinesischen Kooperation auszutauschen. (…) Das MWK unterstützt und begleitet die Kooperation der niedersächsischen Hochschulen mit chinesischen Partnern.“
Vorbemerkung der Landesregierung
Professor Thomas Hanschke wurde im Oktober 2018 zum Beauftragten des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur für die Hochschulzusammenarbeit zwischen Niedersachsen und China bestellt. Die Bestellung erfolgte durch Minister Björn Thümler namens des Ministeriums für Wissenschaft und
Kultur. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur reagierte damit auf die rasante Entwicklung der chinesischen Wissenschaftslandschaft. Niedersächsische Hochschulen haben vielfältige Beziehungen nach China. Chinesische Studierende bilden die größte Gruppe ausländischer Studierender in Niedersachsen. Die Beauftragung von Herrn Prof. Hanschke war 2018 daher ein Schritt, um auf niedersächsischer Seite die notwendige Kompetenz im Umgang mit dieser Entwicklung in China zu sichern, zu bündeln und die diesbezügliche Vernetzung unter den Hochschulen zu verstetigen und zu verstärken. Der China-Beauftragte unterstützt die Universitäten und Fachhochschulen Niedersachsens in der Anbahnung und Ausgestaltung von Kooperationen mit chinesischen Partnern und insbesondere beim Aufbau von unabhängiger China-Kompetenz.
Lesen Sie die Fragender Abgeordneten und die Antworten der Landesregierung rechts durch anklicken des Bilds
16.05.2022: NBB: nur kleinste Schritte zur Verbesserung der Beamtenalimentation; vhw: auch die Besoldung im Wissenschaftsbereich muss verbessert werden!
Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion begrüßt im Grundsatz die Entscheidungen zur Alimentation der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten. Gleichzeitig sieht der NBB noch erheblichen Handlungsbedarf um eine verfassungskonforme Alimentation in Niedersachsen zu erreichen.
Lesen Sie den vollständigen Text der Pressemitteilung hier oder klicken Sie auf das nebenstehende Bild.
Nicht nur die Alimentation allgemein wird von NBB und vhw kritisiert, der vhw fordert insbesondere die Abkehr von der Unterscheidung in W2- und W3 – Professuren und eine einheitliche Besoldung für Professuren im Wissenschaftsbereich.
18.03.2022: Aktuelle Situation an den Hochschulen
Lars Alt, Björn Försterling und Susanne Victoria Schütz (FDP)
Vorbemerkung der Abgeordneten
In der Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23. Februar 2022 heißt es in § 8 Abs. 8: „Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung der hochschulischen oder beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung hat unabhängig von der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Betreten einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gemäß § 7 vorzulegen. Absatz 4 Sätze 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.“
In der 53. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur am 27. September 2021 führte eine Vertreterin des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in der Unterrichtung zum Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Hochschulen sind digitale Präsenzeinrichtungen – für ein sicheres Wintersemester 2021/2022“ (Drucksache 18/9877) aus:
16.03.3033: Zur Situation von ukrainischen, belarussischen und russischen Studierenden in Niedersach-
sen: Welche Formen der Unterstützung plant die Landesregierung?
Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Meta Janssen-Kucz und Volker Bajus (GRÜNE)
Vorbemerkung der Abgeordneten
Der Krieg in der Ukraine kann für viele ukrainische Studierende in Niedersachsen zu finanziellen Existenzproblemen führen, wenn sie auf Unterhaltszahlungen von zuhause angewiesen sind. Darüber hinaus hat der SWIFT-Ausschluss russischer Banken aktuell, am 28.02.2022, laut FAZ dazu geführt, dass der Rubel gegenüber dem Dollar zeitweise 42 % an Wert verloren hat. Dieser Wertverlust kann für russische Gaststudierende, die von Unterhaltszahlungen aus dem Heimatland abhängig sind, zu gleichen finanziellen Existenznöten führen. Da die EU laut „Tagesschau“ vom 28.02.2022 möglicherweise auch belarussische Banken von SWIFT ausschließen wird, könnten belarussische Studierende an niedersächsischen Hochschulen ähnliche finanzielle Auswirkungen erfahren.
- Wie viele ukrainische, belarussische sowie russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger studieren an niedersächsischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Zahl der Studierenden)?
- Wie viele dieser Studierenden sind auf Hilfszahlungen aus ihren Heimatländern angewiesen (bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Zahl der auf Hilfszahlungen aus Heimatländern Angewiesenen)?
- Was unternimmt die Landesregierung, um diese Studierenden zu unterstützen (bitte aufschlüsseln nach Art der Maßnahme und Maßnahmenstart)?
Vorbemerkung der Landesregierung
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur steht seit Beginn des völkerrechtwidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine in engem Kontakt mit den Niedersächsischen Hochschulen. In einer Videokonferenz des Ministers mit allen Hochschulpräsidentinnen und Hochschulpräsidenten sowie dem Generalsekretär der VolkswagenStiftung am 2. März 2022 erfolgte ein intensiver Austausch zum Krieg in der Ukraine. Dieser umfasste auch die Frage der Unterstützung von Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Der Austausch wird laufend fortgeführt. Die KMK hat am 10.03.2022 einstimmig eine „Lübecker Erklärung“ zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Ukraine beschlossen.
Lesen Sie die ausführlichen Antworten der Landesregierung hier.
15.03.3033: Auf dem Weg zur Digitalen Hochschule Niedersachsen
Antrag der FDP Fraktion (Drucksache 18/10942)
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die Hochschulen haben über den gesamten Zeitraum der Pandemie bewiesen, dass sich die digitale Wissens- und Kompetenzvermittlung in den Hochschulbetrieb integrieren lässt. Errungenschaften der digitalen Hochschullehre sind insbesondere die gewonnene zeitliche und räumliche Flexibilität, die erhöhte digitale Kompetenzaneignung und die effiziente Wiederverwertung von Seminaren und weiteren Lehrformaten. Die digitale Wissens- und Kompetenzvermittlung nimmt einen berechtigten Platz in der Hochschullehre ein. Diese mittlerweile etablierten Formate sollen als ergänzendes Angebot nach der Rückkehr in den Präsenzbetrieb erhalten und weiterentwickelt werden. Dabei sind nicht nur analoge und digitale Lehrformate systematischer miteinander zu verknüpfen. Auch die digitalen Lehrveranstaltungen müssen im ganzen Land Niedersachsen flächendeckend miteinander vernetzt werden. Die Hochschule nach Corona muss eine andere sein als vor der Pandemie.
14.03.2022: Wie ist der Sachstand der „beispiellosen Gigabit Ausbauoffensive“?
Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Lars Alt, Dr. Stefan Birkner, Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP)
Auszug aus der Drucksache 18/10560
Vorbemerkung der Abgeordneten
Dem Masterplan Digitalisierung ist Nachfolgendes zu entnehmen: „Die Gewerbegebiete haben wir bis 2021 gigabitfähig ebenso versorgt wie die niedersächsischen Seehäfen. Damit auch in den Schulen, an den Universitäten und Hochschulen, aber beispielsweise auch an den Studienseminaren sämtliche Möglichkeiten der digitalen Bildung genutzt werden können, legen wir hier einen besonderen Fokus unserer Ausbauoffensive. Auch hier lautet das Ziel: alle bis 2021.
Fragen an und Antworten von der Landesregierung:
14. Hat die Landesregierung den „besonderen Fokus“ ihrer Ausbauoffensive bei Universitäten, Hochschulen, an den Studienseminaren und für sämtliche Möglichkeiten der digitalen Bildung genutzt und all ihre Ziele erreicht (bitte mit Begründung)?
15. Gibt es im Bereich der digitalen Bildung bei Universitäten, Hochschulen und Studienseminare noch Defizite, und falls ja, welche, warum, und bis wann werden diese beseitigt?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
„Digitalisierungsprofessuren für Niedersachsen“
Die Digitalisierungsprofessuren für Niedersachsen sind eine der zentralen wissenschaftspolitischen Maßnahmen der Landesregierung in der aktuellen Legislaturperiode, denn mit den Digitalisierungsprofessuren erfolgt eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft im Hinblick auf die Ausbildungs- und Forschungskapazitäten der niedersächsischen Hochschulen im entscheidenden Themenfeld der Digitalisierung. Die Ausgestaltung der Ausschreibung zu den Digitalisierungsprofessuren für Niedersachsen geht unmittelbar auf die wesentlichen Kernpunkte des Entschließungsantrages „Chancen und Potentiale
der Digitalisierung für Niedersachsen nutzen – Digitalisierungsprofessuren fördern“ zurück, die der Landtag im Mai 2018 angenommen hat (siehe Drucksache 18/926). Die seit dem Haushalt 2019 stufenweise bereitgestellten bis zu 50 Stellen für die Digitalisierungsprofessuren sind seit den Auswahlentscheidungen im November 2019 und Juli 2020 vollständig an die erfolgreichen Hochschulverbünde und Hochschulen vergeben. An den insgesamt 11 niedersächsischen Hochschulen sind die 50 neuen Digitalisierungsprofessuren ausdrücklich mit dem Ziel eingerichtet worden, die Studienanfängerkapazitäten in Studiengängen der Informatik und Informationswissenschaften auszubauen, um der steigenden Nachfrage aus Wirtschaft, aber auch Verwaltung zu begegnen. Daneben werden durch die neuen Professuren natürlich auch die Forschungskapazitäten im Bereich der Informatik und angrenzender Wissenschaftsbereiche mit Bezügen zur Digitalisierung gestärkt. Aktuell können immer mehr der Berufungsverfahren der Digitalisierungsprofessuren durch die Hochschulen zum Abschluss gebracht werden. Die Verstetigung der 8,76 Millionen Euro für die Digitalisierungsprofessuren ist mit dem Haushalt 2022 erfolgt. Darüber hinaus werden weitere 42
Millionen Euro aus dem Niedersächsischen. Vorab zur Erstausstattung dieser Professuren bereitgestellt.
08.03.2022 „Die Belastungen für die Beschäftigten jetzt abfedern“
Der NBB fordert angesichst der aktuellen Energiepreisentwicklung sofortige Maßnahmen der Landesregierung
Angesichts der mittlerweile explodierenden Verbrauchskosten für Energie und Treibstoffe fordert der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion die Landesregierung zu einem sofortigen und entschiedenen Handeln auf.Dabei weist der 1. Landesvorsitzende Alexander Zimbehl insbesondere auf die dringend erforderlichen Änderungen im Reisekostenrecht hin:
„Eine Vielzahl unserer Kolleginnen und Kollegen ist gezwungen, für dienstliche Fahrten ihren privaten PKW zu nutzen. Dabei legen unsere Beschäftigten angesichts der Entwicklungen für Treibstoff mittlerweile erheblich drauf. Dazu kommen die spürbaren finanziellen Belastungen des täglichen Weges zur Arbeit!“
Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion hat bereits vor Monaten wiederholt auf die Dringlichkeit hingewiesen, das aktuelle Reisekostenrecht den bereits festgestellten Entwicklungen anzupassen und die Kilometerpauschale anzuheben.
08.03.2022 „Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019: Hochschulzugang nicht einheitlich geregelt“
Drs. 18/9924 Nr. 42 – nachfolgend abgedruckt:
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass im Bereich der Fachoberschulen Regelungslücken bestehen, die die Vergleichbarkeit des Erwerbs der Abschlüsse infrage stellen. Der Ausschuss begrüßt, dass die Landesregierung diese Regelungslücken zeitnah schließen möchte, um so die Vergleichbarkeit des Erwerbs der Abschlüsse an der Fachoberschule sicherzustellen.
Über das Veranlasste ist dem Ausschuss bis zum 31.03.2022 zu berichten.
Antwort der Landesregierung vom 02.03.2022
Im Sommer 2017 hat das Kultusministerium (MK) die Kommission „Weiterentwicklung der Leitlinie Schulisches Curriculum BBS (SchuCu-BBS)‘“ – im Hinblick auf Kriterien zur Leistungsbewertung im handlungsorientierten Unterricht – Leitlinie „Leistungsbewertung-BBS“ unter Leitung des Fachberaters für den berufsübergreifenden Lernbereich „Mathematik“ und des Fachberaters für den berufsbezogenen Lernbereich „Wirtschaft“ eingesetzt. Diese Kommission nahm sich der Thematik „Leistungsbewertung in der Fachoberschule und den Schulformen der berufsbildenden Schulen“ an,
25.02.2022 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019: Fehlende Steuerung bei der Einführung von Hochschulsoftware
Beschluss des Landtages vom 14.09.2021 – Drs. 18/9924 Nr. 11 – nachfolgend abgedruckt:
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass bei der Einführung von Hochschulsoftware eine zentrale Steuerung durch das Ministerium erforderlich ist, um wirtschaftliche Nachteile vom Land abzuwenden. Der Ausschuss erwartet von der Landesregierung, dass sie die Einführung kostenintensiver Softwaresysteme an den Hochschulen wie gegenwärtig das integrierte Campusmanagementsystem frühzeitig steuert und dabei auf eine für das Land wirtschaftliche Lösung hinwirkt. Über das Veranlasste ist dem Landtag bis zum 31.03.2022 zu berichten.
Antwort der Landesregierung vom 24.02.2022
Die Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Corona-Situation, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, sind Teil einer langfristig angelegten Gesamtstrategie, die niedersächsischen Hochschulen im Bereich der digitalen Lehre nachhaltig zu stärken. Es besteht die Notwendigkeit, digitale Technik breiter und professioneller in Studium und Lehre, Forschung sowie Verwaltung einzusetzen. Verbunden mit einer fortschrittlichen Hochschuldidaktik, mit neuen Lehr- und Lernformaten, ist die Vernetzung der einzelnen Hochschulstandorte, bei denen es bereits bestehende Ansätze gibt, ein thematischer Schwerpunkt. Dazu haben das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) sowie die VolkswagenStiftung den Dachverband „hochschule.digital Niedersachsen“ eingerichtet. Ziel des Verbundes ist, eine hochschulübergreifende Digitalisierungsstrategie zu erarbeiten und umzusetzen. Die Hochschulen erarbeiten Lösungen standortübergreifend, insbesondere mit Blick auf Infrastrukturmaßnahmen und den Einsatz von Software.
02.02.2022 „Psychische Gesundheit bei Studierenden“
Anfrage der Abgeordneten Lars Alt, Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Dr. Stefan Birkner (FDP)
Vorbemerkung der Abgeordneten
Bereits seit Beginn der Pandemie berichten Medien über zunehmende Fälle psychisch erkrankter Studierender. „Bedingt durch die Corona-Maßnahmen, kann sich die Überforderung im Studium noch um ein Vielfaches verstärken. Denn psychische Krisen können entstehen, wenn die eigene Handlungsfähigkeit wie jetzt im Lockdown stark eingeschränkt ist. Die Anrufzahlen bei den psychosozialen Beratungsstellen der Studentenwerke steigen derzeit an.“ (Link). Auch die Wissenschaft legte bereits erste Forschungsergebnisse zu dieser Thematik vor. „Die Universität Hildesheim hat diesen Sommer ihre zweite umfassende Befragung – die Stu.diCo II – durchgeführt. Das Gefühl der psychischen Belastung ist bei den Studierenden demnach deutlich gestiegen. Etwa ein Viertel der Studierenden wünschen sich sogar psychosoziale Hilfe, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM)“. (Link).
„39 % der Befragten gaben an, unter depressiven Symptomen wie Niedergeschlagenheit, Schlafstörungen oder dem Verlust von Interessen und Freude zu leiden“ (Link).
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Corona-Pandemie ist für die gesamte Bevölkerung eine große Belastung, so auch für Lehrende und Studierende an den niedersächsischen Hochschulen. Diverse seitdem veröffentlichte Studien zur Situation an den Hochschulen auf Basis von Befragungen auch der Studierenden zeigen, dass die Hochschulen die vielfältigen Herausforderungen insgesamt überzeugend bewältigt haben. Sowohl die Studienorganisation als auch die zeitweise nahezu vollständige Umstellung auf digitalen Lehrbetrieb haben anerkanntermaßen gut funktioniert und den Studierenden eine geordnete Fortsetzung ihres Studiums einschließlich Prüfungen ermöglicht. Dies dokumentiert auch die in den Pandemiesemestern abgelegten Prüfungen und erzielten Leistungen. Um den Leistungsdruck dennoch zu reduzieren
02.02.2022 „Eingriffe des Ministeriums in Berufungsverfahren“
Anfrage der Abgeordneten Lars Alt, Björn Försterling und Susanne Victoria Schütz (FDP)
Vorbemerkung der Abgeordneten
Nach § 48 Abs. 2 Satz 5 des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie in der Drucksache 18/9392 können die Befugnisse zur Berufung befristet bzw. gegebenenfalls unbefristet unter dem Vorbehalt des Widerrufs auf eine Hochschule übertragen werden.
In der 57. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur fragte der Abgeordnete Lars Alt vor dem Hintergrund, dass mit einer unbefristeten Übertragung und ohne den Vorbehalt des Widerrufs dem Titel des Gesetzesentwurfs zur „differenzierten Hochschulautonomie“ sowie den in der Anhörung geäußerten Anregungen der LHK, des CHE und des Kanzlers der Universität zu Köln Rechnung getragen würde, warum das Berufungsrecht nicht „auf Dauer, also unbefristet und ohne den Vorbehalt des Widerrufs, auf die Hochschulen“ übertragen werden solle.
28.01.2022 „Corona-Verordnung des Wissenschaftsministeriums für Hochschulen“
Anfrage der Abgeordneten Lars Alt, Björn Försterling und Susanne Victoria Schütz (FDP)
Drs. 18/10605
Vorbemerkung der Abgeordneten
Nach Informationen der NWZ vom 14. Januar 2022 plant das Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine Verordnung, die die Onlinelehre der niedersächsischen Hochschulen regeln soll. In der NWZ heißt es: „An den niedersächsischen Hochschulen endet in diesem Monat der Vorlesungsbetrieb in Präsenz. Stattdessen soll es Onlinevorlesungen geben. Eine entsprechende Verordnung des Wissenschaftsministeriums soll nach Informationen dieser Zeitung in Kürze veröffentlicht werden. Ein Grund sei die Omikron-Welle“ (Nordwest-Zeitung Nr. 11, Seite 5: Unis können wieder zur Onlinelehre wechseln).
28.01.2022 „Mit der Novelle des NHG verharrt Niedersachsen im 20. Jahrhundert“
Mit der Novelle des niedersächsischen Hochschulgesetzes hat das Land Niedersachsen den Aufbruch ins 21. Jahrhundert erneut verpasst. Leider hat die niedersächsische Landesregierung die vielen Kritikpunkte des vhw, der Studierenden, der Vertretungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Gewerkschaften nicht aufgenommen. Damit zeigt sich deutlich, dass das Land Niedersachsen kein Interesse daran hat, die prekären Arbeitsbedingungen der Mittelbaubeschäftigten an den Hochschulen zu ändern.
Mit dem „weiter so“ schafft man keine motivierenden Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Es wird endlich Zeit, dass an den Hochschulen planbare Karrierewege geschaffen werden, Daueraufgaben auch mit dauerhaft Beschäftigten besetzt werden, dass die langjährige erfolgreiche Tätigkeit in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement honoriert wird und dass die W-Besoldung reformiert wird.
Schon jetzt sucht das Land Niedersachsen mit Werbespots im Radio nach motiviertem und qualifizierten Personal. Das kann man aber nur dann gewinnen, wenn ihm im Wettbewerb mit der Industrie auch etwas geboten wird. Für die Hochschulen wird es schwer werden, das motivierte Personal zu gewinnen!
Die Stellungnahme der LandesAstenKonferenz sowie die Presseartikel aus HAZ und NP zur NHG Novelle erhalten Sie über die Bilder auf der rechten Seite.
27.01.2022 „fzs Umfrage: Wie geht es Studierenden unter Corona?“
Insgesamt haben 7622 Studierende an der Umfrage teilgenommen, davon 5865 den vollständigen Fragebogen bestehend ausfolgenden fünf Themenbereichen:
Gesamtsituation, Dein Studium, Feedback zum Studium unter Corona, Deine Aktuelle Lage und Ausblick.
Insgesamt besteht der quantitative Fragebogen aus 50 Fragemodulen. Die Umfrage wurde über Newsletter der Studierendenvertretungen, sowie über die sozialen Netzwerke an Studierende herangetragen. Sie läuft seit dem 20.12.21 und war bis zum 14.01.22 befristet. Unter: www.fzs.de ist der gesamte Bericht, sowie die bundesweiten Ergebnisse zu finden.
Lesen Sie die Ergebnisse in den nebenstehenden Dokumenten.
25.01.2022 „Kosten der Medizinstudienplätze in Niedersachsen“
Vorbemerkung der Abgeordneten Im Protokoll der 53. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur vom 27. September 2021 heißt es: MWK „führte zur Frage nach den Studienplatzkosten an der EMS aus, für den Aufwuchs von 20 Medizinstudienplätzen seien 5,3 Millionen Euro kalkuliert worden. Dies decke sich mit dem Kostenansatz von etwa 250 000 Euro pro Studienplatz. Es seien allerdings noch diverse Effekte zu berücksichtigen, die in dieser relativ einfachen Rechnung nicht abgebildet seien – Stichwort ‚Anpassungs- und Transitionskosten‘. Wenn zusätzliche Studienplätze geschaffen würden, änderten sich auch Raumbedarfe und infrastrukturelle Bedarfe, die einmalig vorab berücksichtigt werden müssten und nicht so einfach zu kalkulieren seien. Hinzu kämen Effekte aus der Novelle der Ärztlichen Approbationsordnung, die 2025 bzw. 2026 in Kraft treten solle. Diese werde zu erheblichen Kostensteigerungen führen, was auch zu Effekten mit Blick auf den weiteren Aufwuchs an der EMS führen werde, die jetzt noch nicht konkret kalkuliert werden könnten. Die genannten 250 000 Euro seien vor diesem Hintergrund als nach ‚Daumenmaß‘ ermittelt zu betrachten; denn nach Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung würden sich die Kosten erheblich nach oben entwickeln.“
1. Was kostet ein Medizinstudienplatz in Niedersachsen derzeit? Bitte für alle drei Studienstandorte getrennt aufführen und dabei auch die Anzahl der Voll- und Teilstudienplätze angeben. Bei eventuell unterschiedlichen Kosten an den einzelnen Standorten auch diese Differenzierung bitte angeben, gegebenenfalls bitte für Voll- und Teilstudienplätze getrennt angeben.
24.01.2022 „Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst:
Tarifverhandlungen zur Fortentwicklung von ATV / ATV-K wiederaufgenommen„
Am 24. Januar 2022 hat der dbb Tarifverhandlungen mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Fortentwicklung der Tarifverträge ATV und ATV-K zur Zusatzversorgung wiederaufgenommen. Die Verhandlungen waren im Jahr 2018 ergebnislos unterbrochen worden. Aus Sicht des dbb gilt es, die tarifvertraglichen Rahmenbedingungen für die Zusatzversorgung zu verbessern und an zwischenzeitlich erfolgte Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und im Betriebsrentenrecht anzupassen. Zum Infoblatt geht es hier.
21.01.2022 „Studium und Lehre an den niedersächsischen Hochschulen in der vierten Corona-Welle“
Anfrage der Abgeordneten Lars Alt, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), Drs. 18/10295
Vorbemerkung der Abgeordneten
Am 24. November 2021 gab die Pressestelle des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur bekannt:
„Die niedersächsischen Hochschulen können für eine Übergangszeit auch im Rahmen der seit heute geltenden Niedersächsischen Corona-Verordnung weiterhin Studium und Lehre nach dem sogenannten 3G-Modell organisieren. Dies geschieht im Wege der vorübergehenden Duldung. Selbstverständlich sind die auch schon bislang geltenden Schutzmaßnahmen, Hygienekonzepte, Maske, Abstand soweit möglich und Kontroll- und Nachverfolgungsverpflichtungen mit großer Sorgfalt strikt umzusetzen. Die Gesundheit der Studierenden sowie sonstigen Mitglieder und Angehörigen der Hochschule ist bestmöglich zu schützen. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehenes ist es jedoch bereits jetzt erforderlich, dass die Hochschulen Vorkehrungen für einen zeitnahen Wechsel in den 2G-Betrieb treffen. Dafür bieten sich insbesondere Hybridveranstaltungen an.“
Vorbemerkung der Landesregierung
Die COVID-19-Pandemie hat alle Bildungseinrichtungen und damit auch die niedersächsischen Hochschulen vor enorme Herausforderungen gestellt, die diese mit großem Engagement und Augenmaß bislang sehr erfolgreich bewältigt haben. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat sich frühzeitig und fortlaufend seit Beginn der COVID-19-Pandemie mit der Landeshochschulkonferenz (LHK), mit Hochschulleitungen und Studierenden ausgetauscht und die Lage bewertet. Gemeinsames Ziel der Hochschulen und des MWK war und ist es dabei, den Studierenden an allen niedersächsischen Hochschulen ein weiterhin qualitativ hochwertiges Studium unter den besonderen Bedingungen der Pandemie zu ermöglichen. Dies gilt im Besonderen für die auf einem breiten Konsens beruhende Vereinbarung, das Wintersemester 2021/22 weitestgehend als Präsenzsemester zu realisieren.
05.01.2022 „Besetzung der Professur für Wirtschaftspädagogik an der Leuphania Universität Lüneburg“
Warum ist die Professur für Wirtschaftspädagogik an der Leuphana Universität Lüneburg unbesetzt?
Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Eva Viehoff (GRÜNE)
Vorbemerkung der Abgeordneten
In seiner Studie „Dringend gesucht: Berufsschullehrer“ weist der Bildungsforscher Klaus Klemm (Bertelsmann Stiftung, 2018) darauf hin, dass fast 50 % der Lehrerinnen und Lehrer in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden werden. Bis 2025 schätzt Klemm den jährlichen Einstellungsbedarf auf ca. 3 300, bis 2030 auf 4 800 und bis 2035 sogar auf über 6 000 Personen. Der Lehrkräftebedarf wird also, insbesondere auch im berufsbildenden Bereich, in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen. Die Professur für Berufs- und Wirtschaftspädagogik (W 2/W 3) sowie die zugehörige W-1-Professur für Wirtschaftsdidaktik an der Leuphana Universität Lüneburg sind seit nunmehr 24 Monaten vakant. Die Professur für Politikdidaktik ist bereits seit Oktober 2018 nicht neu besetzt worden. In der Sitzung des Fakultätsrats vom 14. Juli 2021 wurden die Profilpapiere, die die Grundlage für die einschlägigen Stellenausschreibungen darstellen, verabschiedet. Zugesichert wurde eine zeitnahe Ausschreibung der Stellen, damit die neuen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ihre Arbeit zum Wintersemester 2022/2023 aufnehmen können. Doch geschehen ist bislang nichts.
2021
10.12.2021 „Hochschulen sind digitale Präsenzeinrichtungen – für ein sicheres Wintersemester 2021/2022“
Ausschuss für Wissenschaft und Kultur
Antrag der Fraktion der FDP – Drs. 18/9877
(Es ist keine Berichterstattung vorgesehen.)
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt dem Landtag, den Antrag in folgender Fassung anzunehmen: Entschließung
Hochschulen sind digitale Präsenzeinrichtungen – für ein sicheres Wintersemester 2021/2022 Es ist das Ziel verantwortungsvollen politischen Handelns, allen gesellschaftlichen Gruppen auch unter pandemiebedingten Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ein Höchstmaß an gesellschaftlicher, beruflicher und Bildungsteilhabe zu gewährleisten. Den Hochschulen ist es trotz herausfordernder Rahmenbedingungen gelungen, ihrem Bildungsauftrag unter kurzfristiger Verlagerung von Angeboten der Wissens- und Kompetenzvermittlung in den digitalen Raum, der Anpassung von Lehr- und Lernangeboten sowie der Entwicklung alternativer Lehr- und Prüfungsformate gerecht zu werden.
08.12.2021 „Niedersachsen übernimmt den Tarifabschluss für seine Beamtinnen und Beamten“
in der heutigen Presseerklärung des NBB verkündet der Landesvorsitzende Zimbehl die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die niedersächsische Beamtenschaft. Demnach erhalten auch die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300,- €, sowie ab dem 01.12.2022 eine lineare Besoldungserhöhung in Höhe von 2,8 %.
Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht der NBB jedoch in dem Umstand, dass die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger lediglich an der geringen linearen Erhöhung teilhaben, nicht aber in den Genuss einer durch den NBB nachhaltig geforderten Sonderzahlung kommen sollen.
10.11.2021 „3G Zugangsregelungen an den niedersächsischen Hochschulen“
In der Drucksache 10/18022 des niedersächsischen Landtags findet sich eine Auflistung der Zugangsregelungen der Hochschulen zum Wintersemester 2021/2022
TU Braunschweig: Die TU Braunschweig kontrolliert die Einhaltung der 3G-Regeln in Lehrveranstaltungen flächendeckend mithilfe der Webanwendung „Intake“. Die Erstregistrierung eines QR-Codes erfolgt zentral durch Mitarbeitende, die Kontrolle der Gültigkeit der QR-Codes in der einzelnen Lehrveranstaltung durch die Lehrenden. Die Verkehrsflächen in en Gebäuden werden durch mobile Teams eines beauftragten und in die Anwendung von „Intake“ eingewiesenen Sicherheitsdienstes kontrolliert.
TU Clausthal: Eine 3G-Kontrolle wird systematisch durchgeführt. Geplant ist der freiwillige Einsatz von Armbändern und Aufklebern auf der TUCard. Dadurch kann die Dauer der Einlasskontrolle verkürzt werden.
Universität Hannover: Der Nachweis erfolgt vor konkret festgelegten Gebäude- oder Campuseingän-gen (14 Eingänge) oder in Lehrräumen über Sichterkennung der Einlassbänder oder das Vorzeigen eines gültigen Zertifikats, möglichst via Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App oder den Beleg eines negativen Tests. Diese Zugangskontrollen werden von externen Sicherheitskräften (Gebäudeeingänge) sowie Lehrenden und von diesen beauftragten Personen (Lehrräume in Gebäuden, bei denen keine Gebäude- oder Campuskontrolle erfolgte) wahrgenommen. Es wurden farbige Einlassbänder zur Verfügung gestellt (freiwillige Verwendung), um den Studienbetrieb praktikabel zu machen und die Kontrolle zu erleichtern. Diese Lösung der Sichterkennung ist u. a. in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus Studierendengruppierungen entstanden.
Medizinische Hochschule Hannover:
Medizinstudium, Bologna-Studiengänge: Die nicht geimpften und nicht genesenen Studierenden müssen einen tagesaktuellen Test vorlegen (Kontrolle durch Modul-/Kursverantwortliche). Zahnmedizin: Die nicht geimpften und nicht genesenen Studierenden müssen arbeitstäglich einen offiziellen, negativen Test vorlegen (Kontrolle durch Kursverantwortliche).
HBRS: Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der PhD-Programme haben zu Beginn des Semesters den Impfstatus der Promovierenden erfasst.
Universität Oldenburg: An zwei zentralen Stellen auf dem Campus (3G-Anmeldestellen) erfolgt eine aktive Nachweiskontrolle. An diesen Stellen können sich Studierende durch Vorlage eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines Nachweises über eine negative Testung für die Teilnahme an 3G-zugangsbeschränkten Veranstaltungen (bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern) anmelden. Dies erfolgt digital. Vor den Veranstaltungsräumen erfolgt darüber hinaus eine systematische Kontrolle durch Sicherheitspersonal und Universitätsbeschäftigte in digitaler Form.
Universität Osnabrück: Die Kontrolle wird systematisch durch Wachpersonal, Hausmeister und Lehrende durchgeführt.
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig: Die Zugangskontrolle erfolgt durch elektronische Kartenfreischaltung. Bei größeren Veranstaltungen und/oder bei signifikanter Beteiligung von Hochschulexternen soll mit Einlassbändchen der Zugang erleichtert werden.
Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover: Die Zugangskontrolle erfolgt durch einen externen Wachdienst. Es sind Nachweissiegel auf Studierendenausweisen geplant.
Universität Vechta: Für die Zugangskontrolle gibt es zentrale Anlaufstellen, bei denen der 3G-Status erfasst werden kann. Ob dieser erfüllt ist, wird für das laufende Semester (ohne Angabe ob geimpft, genesen oder getestet – letztgenanntes muss nach Ablauf und gegebenenfalls auch bei Genesenen erneut erfasst werden) in der Online-Plattform „Stud.IP“ vermerkt. Unter anderem Lehrende, welche den Status bei den Veranstaltungen kontrollieren, haben somit keine direkten Informationen über den konkreten Grund. Unterstützend gibt es systematische Prüfungen durch den Wachdienst in den Gebäuden und auf dem Campus. In den Auftakttagen kamen Einlassbändchen zum Einsatz.
Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel: Zugangskontrollen werden vor den Veranstaltungsräumen durch von der Hochschule hierzu beauftragte Personen durchgeführt. An der Hochschule können sich nachweislich geimpfte und genesene Studierende einen speziellen, abziehsicheren Aufkleber auf dem Studierendenausweis anbringen lassen, der bei der Einlasskontrolle vorgezeigt wird. Gleiches gilt für das Lehrpersonal. Die Rückmeldungen zu dieser Vorgehensweise sind durchweg positiv. Zwei Fakultäten verwenden außerdem Einlassbändchen für geimpfte und genesene Studierende, wenn diese keinen Aufkleber möchten.
Hochschule Hannover: Kontrolliert wird an zentralen Zugängen zu den Hochschulgebäuden (durch einen Wachdienst) bzw. alternativ vor den Lehrveranstaltungen (durch die Lehrenden). An der Hochschule Hannover können die Studierenden durch das freiwillige Tragen von sogenannten Einlassbändchen das Zugangsverfahren erleichtern. Diese Möglichkeit wird von den Studierenden überwiegend positiv angenommen.
Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen: Studierende (2G) können sich freiwillig per Studierendenausweis (Chipkarte) registrieren lassen (bisher 2 000 Registrierungen). Alternativ kann der jeweilige Nachweis auch vor Ort gezeigt werden (gilt auch für Getestete). Die Kontrolle erfolgt durch die Fakultäten oder mit Unterstützung durch einen externen Dienstleister.
Hochschule Emden/Leer: An den zentralen Zugängen zum Campus in Emden sowie zum Maritimen Campus in Leer findet eine Vollkontrolle statt. Hier ist neben dem entsprechenden 3G-Nachweis ein offizielles Ausweisdokument mitzuführen.
Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth: Über einen Sicherheitsdienst (kontrolliert 3G-Status und personenzugehörige Ausweisdokumente) finden Zugangskontrollen – vorrangig gegenüber den Studierenden – statt. Aktive Zugangskontrollen erfolgen erst ab Warnstufe 1. Für 2G-konforme Studierende besteht die Möglichkeit, auf digitalem Wege (mittels QR-Code) eine automatisierte Schließberechtigung auf der Campus-Card zu erhalten (Studierende für die Dauer des Semesters); Bedienstete (3G) behalten ihre bisherigen Schließberechtigungen auf dem Dienstausweis.
Universität Göttingen: Eine 3G-Kontrolle findet insbesondere an den Eingängen des Zentralen Hör-saalgebäudes (ZHG) und des Verfügungsgebäudes (VG) statt. In den größeren Hörsälen außerhalb des ZHG wird eine systematische Kontrolle von der Dozentin oder dem Dozenten durchgeführt. Das Gleiche gilt für Seminare, Übungen, Praktika und Exkursionen.
Universitätsmedizin Göttingen: Es findet eine systematische Überprüfung statt. Die Kontaktdatenerfassung in den patientennahen Kursen findet mittels Elektronischer Anwesenheitserfassung (UMG-Eigenentwicklung) statt, in den übrigen Veranstaltungen mittels der Webanwendung „DarfIchRein“.
Tierärztliche Hochschule Hannover: Vor den Lehrveranstaltungen wird eine direkte Kontrolle durch Beschäftigte durchgeführt.
Universität Hildesheim: Systematische Kontrolle von Impfausweisen, Zertifikaten auf einschlägigen Apps, Testzertifikate aller Teilnehmenden durch die Lehrenden in allen Lehrveranstaltungen, Mensa, Bibliothek; keine Einlasskontrollen für die Gebäude (logistisch nicht möglich), aber zusätzliche Kontrollen in den Gebäuden durch Haus- bzw. Wachdienst. An der Universität Hildesheim besteht die Möglichkeit, das Zugangsverfahren durch das freiwillige Tragen sogenannter Einlassbändchen zu erleichtern.
Universität Lüneburg: An der Universität Lüneburg erfolgt für große Lehrveranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden eine vollständige Zugangskontrolle aller Teilnehmenden durch einen Sicherheitsdienst am Eingang der Hörsäle. Für Lehrveranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmenden erfolgt die Zugangskontrolle vor Ort durch die Lehrenden der Lehrveranstaltung. Eingesetzt wird standardmäßig die CovPass Check-App. Alternativ wird analog kontrolliert.
Hochschule Osnabrück: Es werden an den großen Hörsaalgebäuden Einlasskontrollen durch Wachpersonal durchgeführt. In Veranstaltungen in Gebäuden ohne Eingangskontrolle führen Lehrende eine Überprüfung des 3G-Status durch. Die Zugangskontrollen werden durch eine digitale Lösung unterstützt: Geimpfte und genesene Hochschulmitglieder können über den Hochschul-Account mithilfe einer Web-Anwendung auf freiwilliger Basis ihr digitales Impfzertifikat einscannen und auf diese Weise die Erfüllung der 3G-Voraussetzungen hinterlegen.
03.09.2021 „Finanzministerium veröffentlicht den Wissenschaftshaushalt für die Jahre 2022/2023“
Unter der Überschrift „Entwurf für den Doppelhaushalt 2022/2023: Der Weg zurück zur Normalität“ hat das Niedersächsische Finanzministerium den Doppelhaushalt 2022/2023 veröffentlicht. Darin enthalten ist auf der Einzelplan 06 für das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Darin sind auch die Einzelhaushalte der Hochschulen veröffentlicht.
Link zum Einzelplan 06 – Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Link zur Veröffentlichung des Niedersächsischen Finanzministeriums
13.07.2021 „TdL will in der Einkommensrunde 2021 eine Verschlechterung bei den Eingruppierungen durchsetzen“
Die im Herbst 2021 stattfindende Einkommensrunde mit den Ländern wäre der richtige Moment, den Beschäftigten im Landesdienst für die Leistungen der letzten zwei Jahren und insbesondere während der Pandemie danke zu sagen und ihnen zu bestätigen, dass sie tolle Arbeit geleistet haben. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat jedoch angekündigt, mit einer Neudefinition des so genannten Arbeitsvorgangs an die Eingruppierung und damit an die Entgelthöhe bei vielen Beschäftigten ran zu wollen. Laut TdL wird es im Herbst keine Tarifeinigung geben, wenn nicht die Gewerkschaften ihre Zustimmung zu Verschlechterungen bei der Eingruppierung geben.
Damit sich die Kolleginnen und Kollegen einen Eindruck verschaffen können, was eine Änderung bedeutet und wie dadurch Herabgruppierungen möglich gemacht werden sollen, gibt es den Flyer „Hände weg vom Arbeitsvorgang – TdL plant Herabgruppierungen“. Er erklärt de n Begriff „Arbeitsvorgang“, die rechtliche Bedeutung, die Auslegung durch die Gerichte und zeigt die möglichen Konsequenzen einer Veränderung auf.
02.07.2021 „#IchBinHanna – Werden durch unbefristete Verträge die Stellen für Nachwuchswissenschftler*innen verstopft?“
Um kurz und schnell die Antwort zu geben: Natürlich nicht!
In dem YouTube Video Bundesministeriums für Forschung und Bildung aus dem Jahr 2018 über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird anhand der Biologin Hanna erklärt, wie die Stellenbefristung in der Wissenschaft dafür sorgt, dass nicht eine Generation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Stellen in den Hochschulen verstopft und es keine Ausbildungsmöglichkeiten für weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gibt. Dieses System der prekären Arbeitsverhältnisse würde für mehr Fluktuation und Innovationskraft sorgen.
Allerdings zeigt schon der Blick ins Ausland in dem es unbefristete Verträge für Wissenschaftler*innen gibt, dass diese Erklärung für die prekären Arbeitsverhältnisse an deutschen Hochschulen nicht stimmen kann. In dem Vorschlag des vhw, an den Universitäten eine neue Personalkategorie „Universitätsdozentur“ mit unbefristeten Stellen einzurichten, ist dargelegt, dass solche Stellen nicht die Ausbildungsmöglichkeiten für nachfolgenden Generationen verstopfen. Der vhw zeigt deutlich „Perspektiven für die wissenschaftliche Karriere“ auf, in der auf prekäre Arbeitsverhältnisse verzichtet werden kann.
Unter dem Hashtag #IchbinHanna berichten seit Mitte Juni 2021 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die gerade promovieren oder promoviert haben, von ihren prekären Arbeitsbedingungen. Diese Berichte zeigen deutlich, dass Deutschland mit dem gegenwärtigen Wissenschaftssystem nicht weiter machen kann.
Der vhw Niedersachsen hat für diese Meldung einen Artikel aus Spiegel Online vom 01.07.2021 aufgegriffen.
18.06.2021 „Leistungsbericht der niedersächsischen Hochschulen“
Einen guten Überblick über die Hochschullandschaft in Niedersachsen gibt der gerade neu aufgelegte Leistungsbericht der niedersächsischen Hochschulen. Darin sind die Leistungen der Hochschulen in Lehre, Forschung und Gleichstellung dargestellt. Darüber hinaus enthält der Bericht auch Finanzdaten und quantitative Angaben zur Personalstruktur der Hochschulen. Wichtige Kennzahlen werden im Bundesvergleich dargestellt. Den Abschluss bilden sogenannte Factsheets der 21 Universitäten, Fachhochschulen sowie künstlerischen und medizinischen Hochschulen in Niedersachsen mit vielen Daten und Informationen über wichtige Drittmittelprojekte wie Exzellenzcluster, den Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und verschiedene Forschungspreise.
22.05.2021 „Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des BAFöG-Bedarfssatzes für Studierende“
Die Regelung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), nach der im Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 ein monatlicher Bedarf für Studierende in Höhe von 373 Euro galt (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG), verstößt nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts gegen den aus dem verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten folgenden Anspruch auf Gewährleistung des ausbildungsbezogenen Existenzminimums (Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz – GG – in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG). Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Vereinbarkeit des Bedarfssatzes mit den genannten Bestimmungen des Grundgesetzes zur Entscheidung vorzulegen.
21.05.2021 „Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten aus dem Ausschuss für Mutterschutz in einem Ad-Hoc-Arbeitskreis „Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2“ erstellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht (Hinweise zum Mutterschutz).
Die Hinweise sind als empfehlende Handreichung gedacht. Sie sollen fachwissenschaftliche und rechtliche Bewertungen zusammentragen und so – unter Berücksichtigung der Umsetzungshinweise zum Mutterschutz während der COVID-19-Pandemie der Länder – zu einer möglichst bundeseinheitlichen Entscheidungsgrundlage beitragen.
Neben der Anwendung im Rahmen des Mutterschutzgesetzes für Arbeitnehmerinnen sind diese Hinweise auch im Anwendungsbereich der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung als empfehlende Handreichung entsprechend zu berücksichtigen.
Lob alleine reicht nicht! Bundesregierung gibt das eine Woche nach dem vhw Niedersachsen die geänderte Impfpriorisierung bekannt und lobt das Engagement der Forschenden, Lehrenden und des Verwaltungspersonals der Hochschulen.
Nun ist auch in einer Presseerklärung der Bundesregierung zu lesen, dass die in den Hochschulen tätigen Personen zur Priorisierungsgruppe 3 zählen und sich für eine Impfung anmelden können.
Ebenfalls wird das Engagement des Lehr- und Verwaltungspersonals sowie der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelobt. In der Presseerklärung ist zu lesen: „Bund und Länder würdigen den Einsatz des Lehr- und Verwaltungspersonals in den Hochschulen bei der Aufrechterhaltung des digitalen Lehrangebots. Dies gilt auch für das große Engagement der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Forschung.“
Das erinnert doch stark daran, dass sich Menschen auf den Balkon stellen und klatschen! Das ist keine echte Anerkennung!
Eine echte Anerkennung der Leistungen des Hochschulpersonals würde darin bestehen, die prekären Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen zu beseitigen. Es müssen endlich Dauerstellen geschaffen werden, es muss echte Entwicklungsmöglichkeiten für das Hochschulpersonal geben und die Hochschulen müssen ausreichend finanziert werden.
Impfriorisierung geändert: Ab sofort sind Tätige an Hochschulen impfberechtigt
Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde am 30.04.2021 der §4 Abs. 1 Nr. 8 dahingehend geändert, dass Personen, die an Hochschulen tätig sind, mit erhöhter Priorität geimpft werden können. Hier können Sie die entsprechende Verordnung lesen.
Zum Impftermin muss ein formloser Nachweis über die Tätigkeit an einer Hochschule vorgelegt werden. Dies könnte beispielsweise eine Bestätigung der/des Dienstvorgesetzten sein, ein Mitarbeitenden Ausweis, ein Mensa Ausweis oder ggf auch eine Gehaltsabrechnung.
Sie müssen sich für einen Impftermin in Ihrem zuständigen Impfzentrum auf einen Wartelistenplatz setzen lassen. Bitte lassen Sie sich nicht irritieren, wenn Hochschultätige noch nicht in der Prioritätenliste aufgeführt sind, das wird sicher bald geschehen.
Studieren in Zeiten von Corona: Das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anrechnen, Langzeitstudiengebühren aussetzen und Studierende finanziell unterstützen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 18/6330
Beschluss des Landtages vom 06.10.2020 – Drs. 18/7600
Studieren in Zeiten von Corona: Nachteile für Studierende im digitalen Sommersemester 2020 vermeiden.
Die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens stellen eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft dar. Dies gilt auch für die Studierenden an den niedersächsischen Hochschulen.
Mit der Durchführung des Sommersemesters in überwiegend digitaler Form wird den Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen. Unter großem Zeitdruck unter Einbindung von Lehrenden und Studierenden wurden Lehrangebote digitalisiert und Rechenzentren gestärkt. Mit einer situationsangepassten
Ermöglichung des Lehr-, Lern- und Prüfungsbetriebs, wo erforderlich auch in Präsenz, wird u. a. den besonderen Herausforderungen in Bibliotheken, in Kunst- und Musikhochschulen sowie in Laboren und Werkstätten begegnet. Neben der Gestaltung des Studienalltags sind Studierende in der COVID-19-Pandemie mit wegfallenden Zuverdienstmöglichkeiten konfrontiert. Dies gilt sowohl für inländische als auch ausländische Studierende.
Der Landtag begrüßt,
Peter Harborth übergibt das Schatzmeisteramt an Pascal Hohaus
Mehr als fünfzehn Jahre hatte Peter Harborth das Amt des Schatzmeisters des vhw Niedersachsen inne. Er war eines der drei Mitglieder, die den vhw Niedersachsen im Jahr 2005 neu gegründet hatten. In seinem Amt sorgte er mit dafür, dass der vhw Niedersachsen in den vergangenen Jahren stetig wachsen konnte. Mit seinem Eintritt in den Ruhestand äußerte er dann auch den Wunsch, sein Amt an einen Nachfolger übergeben zu können. Dies erfolgte dann in diesem Jahr. Der vhw Niedersachsen ist Peter Harborth für seine geleistete Arbeit außerordentlich dankbar und bedauert zutiefst, dass die Amtsübergabe aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Rahmen einer Mitgliederversammlung in Präsenzform geschehen konnte. Dies wollen wir aber sobald wie möglich nachholen.
Zum 01. April 2021 hat Pascal Hohaus (*1990) von der Ostfalia Hochschule das Schatzmeisteramt übernommen. Pascal Hohaus arbeitet in der Fakultät Informatik und gehört zum Online Team für Medieninformatik und Wirtschaftsinformatik der Virtuellen Fachhochschule. Dem vhw Niedersachsen gehört er sein 2019 an, und daher freuen wir uns umso mehr, ein so engagiertes Mitglied im Vorstand des vhw Niedersachsen zu haben. Auch ihn wollen wir baldmöglichst in eineer Mitgliederversammlung in Präsenzform im Vorstand begrüßen
Welche Gebühren gibt es an Niedersachsens Hochschulen?
Drs. 18/8674: Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE)
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2014/15 verringerte die Kosten für ein Studium in erheblichem Maße. Dies hat dazu beigetragen, die Zugangshürden zu einer akademischen Ausbildung zu reduzieren. Ein Studium ist allerdings nicht gebührenfrei. So werden an Hochschulen und Universitäten in Deutschland weiterhin Gebühren für Verwaltungsleistungen oder beispielsweise für Studierende aus dem außereuropäischen Ausland erhoben. Informationen zufolge werden jedoch inzwischen auch weitere Leistungen der Hochschulen und Universitäten mit Gebühren belegt, wie z. B. Studieneingangstest, Sprachnachweise oder für Vorbereitungskurse.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Studierenden an den niedersächsischen Hochschulen und Universitäten zahlen zu Beginn eines jeden Semesters den sogenannten Semesterbeitrag. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Immatrikulation und für die Rückmeldung ins nächst höhere Semester (§ 19 Abs. 5 Satz 2 NHG). Der Semesterbeitrag setzt sich an den niedersächsischen Hochschulen im Regelfall zusammen aus:
Wieviel Geld bezahlen die Hochschulen für die Videokonferenz-Software Zoom?
Vor dem Hintergrund der Budgetkürzungen für die Hochschulen in Niedersachsen zur Finanzierung der Pandemie (hier nachzulesen) ist es natürlich interessant, an welcher Stelle die Hochschulen selbst durch die Pandemie finanziellen Belastungen ausgesetzt sind oder wie sie versuchen, mit „Bordmitteln“ Geld zu sparen.
Frag den Staat hat diese Frage aufgegriffen und die Hochschulen deshalb nach den Kosten gefragt, die sie für das Videokonferenzsystem Zoom bezahlen, obwohl auch Open Source Systeme zur Verfügung stehen, die in vielen hochschuleigenen Rechenzentren gehostet werden können. Wir haben die Erlaubnis von Frag den Staat erhalten, ihre Ergebnisse (Stand 24.03.2021) hier für Niedersachsen zu veröffentlichen. Die Korrespondenz der Hochschulen mit Frag den Staat können Sie über einen Link in der csv-Datei von Frag den Staat finden:
Folgende Hochschulen, die Zoom im Einsatz haben, haben sich geweigert, ihre Kosten darzulegen:
Georg August Universität Göttingen
Bund-Länder-Beschluss vom 22.03.2021: Kein Wort zu den Hochschulen!
Muss Präsenzlehre im Urlaubsflieger nach Mallorca stattfinden?
Auch in dem neuesten Bund-Länder-Beschluss vom 22. März 2021 tauchen die Hochschulen nirgends auf. Das ist enttäuschend! Die Studierenden und Lehrenden an den Hochschulen fühlen sich von der Politik im Stich gelassen.
Die Studierenden gehen im April in ihr drittes Corona-Semester und es gibt immer noch kein Konzept für Öffnungen und Präsenzlehre. Viele Studierende werden in der Hälfte ihres Bachelorstudiengangs oder in dreiviertel ihres Masterstudiengangs keine Hochschule von innen gesehen haben. Da stellt sich so langsam die Frage, ob man sich in den Urlaubsflieger nach Mallorca setzen muss, um endlich einmal wieder eine Präsenzveranstaltung durchführen zu können?
Hochschulen brauchen Präsenzlehre, Hochschulen unter Coronabedingungen
Die Corona Pandemie stellt viele neue und ganz besondere Herausforderungen an die Hochschulen:
Praktisch von heute auf morgen wurde der Präsentbetrieb auf Online-Lehre umgestellt. Weil das aufgrund des Engagements aller Beteiligten einigermaßen gut funktioniert hat, könnte man den Eindruck gewinnen, dass Präsenzlehre ein Auslaufmodell ist. Das ist aber nicht der Fall!
Hochschulen brauchen Präsenzlehre!
Aber nicht nur die Lehre leidet unter den Coronabedingungen. Die besondere Situation der
Hochschulen unter Coronabedingungen
zeigt, dass auch viele andere Themenfelder krisenfester gemacht werden müssen:
- die Hochschulorganisation
- Prüfungen
- Forschung
- Wissenschaftlicher Nachwuchs
- Digitalisierung
- Qualitätssicherung
Der vhw hat zu beiden Themen Positionspapiere erstellt, die Sie über die vorstehenden Links oder auf der Seite des vhw-bund abrufen können.
Mehr Sonderurlaub während der Corona-Pandemie
Der Anspruch der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten auf Sonderurlaub zur Sicherstellung
- der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines schweren erkrankten Kindes sowie
- der bedarfsgerechten Pflege einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
wird befristet für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.
Durch die anhaltende Corona-Pandemie reichten die bestehenden Regelungen über die Gewährung von Sonderurlaub teilweise nicht aus. Mit der zeitlich begrenzten Anhebung der Sonderurlaubstage soll der Situation Rechnung getragen werden, dass die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege eines erkrankten Kindes während der Pandemie häufiger erforderlich sein kann. Außerdem stehen mitunter ambulante Pflegedienste beziehungsweise stationäre Pflegeeinrichtungen kurzfristig nicht zur Verfügung, um pflegebedürftige Angehörige zu versorgen.
Der Anspruch auf Sonderurlaub unter Weitergewährung der Bezüge erhöht sich für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten
- bei der Erkrankung eines Kindes um fünf Tage im Urlaubsjahr,
- bei Auftreten einer akuten Pflegesituation um neun Tage im Urlaubsjahr.
Diese Regelungen gelten im Jahr 2022 nicht mehr.
Zukunftspapier: Eckpunktepapier der LandesHochschulKonferenz Niedersachsen (LHK) zur zukünftigen Hochschulentwicklung – LHK übersieht die notwendige Reform der Personalstruktur
Das Zukunftspapier der LHK beinhaltet drei Eckpunkte für die Hochschulentwicklung in Niedersachsen, die aber nur auf die Finanzierung und Digitalisierung der Hochschulen abzielt.
Die LHK übersieht, dass die Personalstrukturen der Hochschulen dringend reformbedürftig sind und für die Umsetzung der Pläne motiviertes Personal notwendig ist. Es bedarf daher mehr Dauerstellen für Daueraufgaben und es muss unterhalb der Professorenebene Dauerstellen für selbständig forschendes und lehrendes Personal geben. Nicht zuletzt müssen die Hochschulen echte Personalentwicklungskonzepte entwickeln, die dem Personal Entwicklungs- und Beförderungsmöglichkeiten aufzeigen, die es zur Zeit mit immer demselben Hinweis auf die „Unterfinanzierung“ der Hochschulen nicht gibt.
Die Eckpunkte des Zukunftpapiers sind:
Wie digital sind die Abschlussprüfungen an den niedersächsischen Hochschulen im Wintersemester 2020/2021?
Drs. 18/8442
Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff (GRÜNE)
Vorbemerkung der Abgeordneten
Das Wintersemester 2020/2021 neigt sich dem Ende zu, und auch zum Ende dieses Semesters stehen die Universitäten und Hochschulen vor der Herausforderung, rechtssichere Prüfungsformate in der Corona-Pandemie anzubieten. Diese Problematik existiert bundesweit. Allerdings sind die Länder
in der Verantwortung, die Universitäten und Hochschulen in die Lage zu versetzen, gerade digitale Prüfungen rechtssicher gestalten zu können. Aus diesem Grund appellierte die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 28.01.2021 an die Länder, diese rechtlich notwendigen Voraussetzungen
für Abschlussprüfungen sicherzustellen. Die HRK weißt dabei darauf hin, dass es nicht nur darum gehe, die Verordnungen „prüfungsrechtlich zu konzipieren, vielmehr müssen Datenschutz, Datensicherheit und arrondierende Fragen mitgeregelt werden.“
Sind die rechtlichen Voraussetzungen, besonders in Bezug auf Datenschutz, Datensicherheit und Persönlichkeitsrechte, für rechtssichere Prüfungen in Niedersachsen über die entsprechenden Verordnungen der Landesregierung sichergestellt?
Wie viele der im Wintersemester 2020/2021 anstehenden Abschlussprüfungen an den Universitäten und Hochschulen werden digital abgehalten und wie viele als Präsenzprüfung?
Wie und in welcher Form (personell, technisch, finanziell) unterstützt die Landesregierung die Universitäten und Hochschulen bei der rechtsicheren Umsetzung digitaler Prüfungen?
Studieren in Zeiten der Pandemie
Drs. 18/8369
Anfrage der Abgeordneten Lars Alt, Björn Försterling, Susanne Schütz und Hermann Grupe (FDP),
Vorbemerkung der Abgeordneten
„Lehre ist an Hochschulen in der Pandemie nur noch eingeschränkt möglich. Die Zufriedenheit der Studierenden mit den Angeboten der Unis sinkt, Einsamkeit, fehlende Motivation und Konzentration werden zum Problem“ berichtete der Deutschlandfunk am 19.10.2020. Weiter heißt es hier: „Klar ist: Das Wintersemester wird unter Corona-Bedingungen kein einfaches, gerade für neuimmatrikulierte Studierende. Es drohen Momente der Einsamkeit und endlose Sitzungen vor Bildschirmen mit Menschen, die digital auf Briefmarkengröße reduziert sind. Schließlich kommen womöglich noch Geldprobleme dazu, wenn die Nebenjobs z. B. in der Gastronomie fehlen.“ (https://www.deutschlandfunk.de/studieren-in-der-pandemie-corona-probleme-und-der.724.de.html?dram:article_id=486017).
Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bezüglich der finanziellen Situation der niedersächsischen Studierenden? Wenn ja, welche weiteren Maßnahmen sind (gegebenenfalls in Kooperation mit dem Bund) geplant?
Wie werden Hochschulen finanziell und/oder organisatorisch darin unterstützt, die technische Infrastruktur an den Hochschulen an einen zeitgemäßen und technisch einwandfreien Stand anzupassen und diese zu warten?
Gibt es Aufschlüsselungen nach der Art der Prüfungsleistungen an den einzelnen Hochschulen (Klausuren, Hausarbeiten usw.) aus allen Semestern der Kalenderjahre 2019 und 2020?
Digitale Prüfungsformate zu Pandemiezeiten
Landtagsdrucksache 18/8329
Anfrage der Abgeordneten Lars Alt, Björn Försterling und Susanne Schütz (FDP)
1. Welche Möglichkeiten und Bestimmungen zur Durchführung von (digitalen) Klausuren im Studium unter Pandemiebedingungen gibt es an den einzelnen Hochschulen und auf Landesebene?
2. Welche Möglichkeiten und Bestimmungen zur Durchführung von (digitalen) Klausuren im Studium unter Pandemiebedingungen sind an den einzelnen Hochschulen und auf Landesebene in Planung? Bitte Stand und Zeitplan mit angeben.
3. Welche Möglichkeit besteht und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Präsenzklausuren in Pandemiezeiten sicherzustellen, ohne dass für die Studierenden die Gefahr besteht, dass sich ihr Studienverlauf (z. B. im Falle einer Infektion oder einer Quarantäne)verzögert?
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die NP berichtete am 06.01.2021 vom Unmut der Studierenden über die Präsenzprüfungen und die Forderung des Studierendenausschusses der Hochschule Hannover nach alternativen Prüfungsformen (https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Corona-Studenten-an-Hochschule-Hannover-veraergert-ueber-Praesenzpruefungen).
Auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur heißt es: „Da das Prüfungswesen bezüglich Hochschulprüfungen im Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen liegt, haben wir der Landeshochschulkonferenz empfohlen, geeignete Regelungen zu treffen, um die durch die Pandemie entstandenen Erschwernisse und Verzögerungen auszugleichen und es zu ermöglichen, dass erforderliche Prüfungsleistungen auch im Fall eines gesteigerten Infektionsgeschehens flexibel erbracht werden können. Ob und wie Hochschulprüfungen angesichts der dann im Herbst und Winter jeweils gegebenen Entwicklungen stattfinden, entscheidet die jeweilige Hochschule.“ (https://www.mwk.niedersachsen.de/coronavirus/faq-186596.html#hochschulen).
Der „Schwarze Peter“ geht an die Hochschulen: Corona Stufenplan 2.0 Niedersachsens Hochschulen brauchen auch einheitliche Regelungen
Seit Beginn des ersten Lockdowns haben die Hochschulen in Niedersachsen für den Präsenz- und den Onlinebetrieb vielfach unterschiedliche Regelungen. Diese Regelungen sind hinsichtlich der Schutzmaßnahmen vor Corona viel strenger als die geltenden Regelungen für allgemeinbildende Schulen, obwohl die Kontaktnachverfolgung oftmals durch eingesetzte hochschulinterne Apps viel einfacher ist und den Gesundheitsämtern keine zusätzliche Arbeit verursacht. Darüber hinaus können die Hygieneabstände gerade in höheren Semestern mit kleineren Studiengruppen besser eingehalten werden, als dieses in den allgemeinbildenden Schulen der Fall ist. Es stellt sich die Frage, warum der Hochschulbetrieb und der Schulbetrieb so unterschiedlich geregelt werden sollen.
Bescheinigung der Kita oder der Schule zur Vorlage bei der Krankenkasse zur Beantragung von Kinderkrankengeld
Mit der neuen Regelung zum Kinderkrankengeld erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat. Das heißt: Eine Einrichtung zur Kinderbetreuung oder eine Schule ist pandemiebedingt behördlich geschlossen, der Zugang zur Einrichtung oder Zeiten sind eingeschränkt oder die Präsenzpflicht im Unterricht wurde ausgesetzt (z.B. bei Homeschooling, Distanzlernen). Kinderkrankengeld kann auch beantragt werden, wenn das Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten „Grundbesoldung“ in Berlin sowie zur Unteralimentierung „kinderreicher Beamtenfamilien“ in Nordrhein-Westfalen
Gemeinsame Aktion von dbb und Landesbünden
Wegen der herausragenden und langfristigen Bedeutung in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht hat der dbb mit seinen Landesbünden die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern am 08. Januar 2021 aufgefordert, die Verfassungsvorgaben für die Vergangenheit umgehend zu erfüllen und für die Zukunft die Unterstützung bei der zwingenden Neugestaltung angeboten.
Ein Auslöser für diese konzertierte Aktion ist, dass unsere Verfassung überall in Deutschland gilt und es nicht sein kann, dass bei Beamtinnen und Beamten die täglich ihren Dienst verrichten der Abstand zu den staatlichen Leistungen zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Ein weiterer der Wille, auf der Basis von einheitlichen Grundlagen mit allen Ländern und dem Bund einheitliche, tragfähige und zukunftsfähige Regelungen zu erarbeiten.
Zu beachten ist dabei, dass die Frage des Mindestmaßes und der Ausgestaltung der verfassungskonformen Besoldung äußerst komplex, schwierig und von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, weil seit dem Jahr 2006 die Besoldung im Bund und in den Ländern jeweils unterschiedlich gestaltet ist und es in den 17 verschiedenen Rechtskreisen eine Vielzahl von unterschiedlichsten Regelungen gibt.
Dies wird unterschiedlichste Regelungen in Bund und Ländern für die Vergangenheit zur Heilung der rechtswidrigen Unteralimentierung mit sich bringen.
Für die Zukunft sind Lösungen anzustreben, die ein Mindestmaß an Grundeinheitlichkeit in der Besoldung der Beamten sicherstellen.
Zur Ausgangslage:
Es bestehen unabwendbare Handlungsnotwendigkeiten, weil die Besoldung für die mehr als 1,8 Millionen Beamten und Beamten in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Mindestalimentation und im Bereich der Alimentation für Familien in weiten Teilen verfassungswidrig zu niedrig ist. Für die Vergangenheit stehen deshalb hunderttausenden von Beamten Nachzahlungsansprüche zu. Für die Zukunft müssen spätestens ab Mitte des Jahres 2021 verfassungskonforme Regelungen getroffen werden.
An welchen Hochschulen stehen Studiengänge, Professuren und weitere Stellen wegen der
Sparmaßnahmen des Landes bis 2030 vor dem Aus?
Die Abgeordneten Eva Viehoff, Volker Bajus, Meta Janssen-Kucz, Detlev Schulz-Hendel und Imke Byl (GRÜNE), haben an die Landesregierung die vorstehende Anfrage gestellt, weil sie glauben, dass mit den vom Land vorgenommenen und geplanten Einsparungen über die globale Minderausgabe im Landehaushaltsentwurf 2021 sowie der Finanzplanung mittel- bis langfristig Professuren und weitere Stellen im hochschulischen Mittelbau aus den Stellenplänen der Hochschulen und Universitäten gestrichen werden. Damit würden die Universitäten ihre Haushalte den Einsparungsvorgaben entsprechend konsolidieren. Dies würde zu einem Verlust von Qualität in Studium und Lehre sowie Forschung führen und gefährdet nach Ansicht beispielsweise der Landeshochschulkonferenz das Ansehen und die Qualität des Hochschul- und Forschungsstandorts Niedersachsen.
Es wurden folgende Fragen gestellt:
- An welchen niedersächsischen Hochschulen sind Kürzungen von Studiengängen bis zum Jahr 2030 aufgrund von Sparmaßnahmen der Landesregierung bekannt?
- An welchen niedersächsischen Hochschulen sind Kürzungen von Professuren, Stellen von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Stellen für Lehrbeauftragte bis zum Jahr 2030 aufgrund von Sparmaßnahmen der Landesregierung bekannt?
- Besteht nach Ansicht der Landesregierung die Gefahr, dass es aufgrund der Sparmaßnahmen des Landes zu einem Verlust wichtiger Forschungs- und Lehrstrukturen in Niedersachsen kommt, und wie will sie dies gegebenenfalls verhindern?
Die Landesregierung hat auf die Fragen 1 und 2 geantwortet, dass dies hochschulinterne Angelegenheiten seien und der Landesregierung dazu noch keine Kenntnisse besitzt.
Die Frage Nr. 3 wurde damit beantwortet, dass die Landesregierung keine signifikante Schwächung der Forschungs- und Lehrstrukturen erwartet.
Die Landtagsdrucksache können Sie hier einsehen.
Gab es bei den Hochschulen in Niedersachsen Versäumnisse bei der Digitalisierung der Lehre und Ausfälle der digitalen Systeme zum Start des Wintersemesters?
Die Abgeordneten Eva Viehoff und Julia Hamburg (GRÜNE) stellten folgende Frage zu digitalen Lehrveranstaltungen:
Die Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021 starteten ab dem 02.11.2020 in Niedersachsen. Bedingt durch die Corona-Pandemie, wird an den niedersächsischen Hochschulen in der Regel auf digitale Lehrformate gesetzt. Deshalb sind die Bereitschaft der Lehrenden, sich auf die neue Materie einzulassen, sowie die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit der digitalen Systeme von besonderer Bedeutung.
- An welchen niedersächsischen Hochschulen sind zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021 Serverprobleme aufgetreten?
- Was sind die Gründe für Serverprobleme?
- Wie viele Online- oder Hybrid-Lehrveranstaltungen konnten nicht oder nur verspätet stattfinden?
- Mit welchen Maßnahmen hat das Land Niedersachsen zusammen mit den Hochschulen bisher dafür Sorge getragen, dass ein möglichst reibungsloser Verlauf des Onlinesemester 2020/2021 stattfinden kann?
- Wie bewertet die Landesregierung die bisher vorgenommenen Maßnahmen für digitale Lehrveranstaltungen der Hochschulen?
- Mit welchen weiteren Maßnahmen wird das Land Niedersachsen für die Zukunft sicherstellen, dass die Universitäten eine digitale Lehre auf einem hohen Niveau anbieten können?
- Wird das Land durch weitere finanzielle Mittel die Durchführung von digitaler Lehre an den niedersächsischen Hochschulen unterstützen?
- Wie viele Mittel der 4 Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen an den Hochschulen („Digitalisierung plus“) wurden von den Hochschulen abgerufen?
- Welche Mittel im zweiten Nachtragshaushalt 2020 und im Haushaltsplanentwurf 2021 sind im Einzelplan 06 und Einzelplan 08, Kapitel 5082 (Sondervermögen Ausbau hochleistungsfähiger Datenübertragungsnetze und für Digitalisierungsmaßnahmen) für die Digitalisierung der Hochschulen vorgesehen (mit Nennung des Haushaltstitels und entsprechenden Summe)?
- Wie viele Anträge auf Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts 2020 wurden von den Hochschulen bis zum 01.11.2020 gestellt? Wie viele davon sind bewilligt, und wie viele davon sind ausgezahlt?
- Welche weiteren Finanzierungsmittel für die Digitalisierung der Hochschulen plant die Landesregierung, auf Bundes- und Europaebene einzuwerben?
- Wie hoch ist der Anteil der Lehrveranstaltungen, die digital stattfinden?
- Wie hoch ist der Anteil der Lehrveranstaltungen, die nicht digitalisiert werden können, und welches sind die Hauptgründe dafür?
2020
Mitgliederversammlung des vhw Niedersachsen
In diesem ungewöhnlichen Jahr 2020 musste die Mitgliederversammlung des vhw Niedersachsen aufgrund der Corona Pandemie am 11. Dezember 2020 online stattfinden. Online Konferenzen sind für die vhw Mitglieder spätestens seit März diese Jahres nichts Neues mehr. So musste niemand mit der Technik kämpfen und es konnten auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei sein, die in den vorherigen Jahren aufgrund eines ungünstigen Termins oder einer schlechten Anreiseverbindung nicht dabei sein konnten.
Weil bei der diesjährigen Versammlung leider das gemütliche Beisammensein ausfallen musste, ging die Versammlung auch ungewöhnlich schnell voran. Auf dem Programm standen aber auch nur wenige Tagespunkte. Der Landesvorsitzende gab einen Überblick über die Vorstandstätigkeiten im abgelaufenen Jahr und der Schatzmeister legte die Finanzen dar. Danach wurde noch eine Satzungsänderung diskutiert und beschlossen.
Wir alle hoffen, dass die Mitgliederversammlung des nächsten Jahres 2021 wieder in Präsenz stattfinden kann, denn dann ist der Gedankenaustausch einfach lebhafter.
Stellungnahme des vhw zu den geplanten Änderungen im Niedersächsischen Hochschulgesetz
Stellungnahme des Verbands Hochschule und Wissenschaft (vhw) zum Anhörungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie
Das Gesetz hat zum Ziel, die Hochschulautonomie und die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen unter Berücksichtigung der Profilbildung und Schwerpunktsetzung der jeweiligen Hochschulen zu stärken. Dies soll im wesentlichen durch folgende Maßnahmen ermöglicht werden:
• Erweiterung der Exzellenzklausel
• Einführung einer Erprobungsklausel
• Möglichkeit der Übertragung des Berufungsrechts
• Autonomie hinsichtlich der Zusammensetzung des Präsidiums
Der vhw begrüßt diese Ziele und viele sinnvolle Regelungen in dem Anhörungsentwurf. Zu nennen sind insbesondere die Klarstellungen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz, die Titel für Honorar- und außerplanmäßigen Professuren, die Verlängerung des Dienstverhältnisses von negativ evaluierten Tenure Track Professor*innen und ganz besonders die Regelungen zu den kooperativen Promotionen, für die der vhw schon lange ein gleichberechtigte Teilnahme von Fachhochschulprofessor*innen fordert.
Besonders kritisch sieht der vhw aber die geplante Weitergabe von sensiblen Personaldaten an Drittmittelgeber, die verbindliche Teilnahme von Studierenden an Vor-, Ergänzungs- und Brückenkursen sowie die Umgehung der kompletten akademischen Selbstverwaltung in der Exzellenz- und Erprobungsklausel. Weiter vermisst der vhw eine Regelung, die die Gleichstellung zur verbindlichen Aufgabe der Hochschulen macht. Letztere ist nach Meinung des vhw viel wichtiger als die Aufnahme der Kontaktpflege mit ehemaligen Hochschulmitgliedern in den verpflichtenden Aufgabenbereich der Hochschulen.
Darüber hinaus dürfen wir natürlich darauf hinweisen, dass die Regelungen zwar keine Auswirkungen auf dem Haushalt des Landes, aber sehr wohl auf den Haushalt der Hochschulen hat, die für zusätzliche Aufgaben Mittel aus dem Globalhaushalt verwenden müssen. Damit wird das Budget für die Honorierung besonderer Leistungen für Professor*innen vermindert. Ebenso werden Beförderungen im akademischen Mittelbau aus haushalterischen Gründen einfach nicht mehr durchgeführt. Letztendlich bleibt unklar, wie insbesondere die Regelungen zum Verzicht der Ausschreibung von Professuren die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen steigern sollen. Durch eine fehlende Transparenz wird dadurch die Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt und nicht gefördert.
2021: Mehrere Millionen Euro weniger für Wissenschaft und Kultur
In einer gemeinsamen Erklärung haben bereits die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK), die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN) sowie Wissenschaftler*innen der in Niedersachsen ansässigen Institute und Zentren der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, der Fraunhofer Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft Stellung ihre Ansicht zu den geplnaten Kürzungen dargelegt.
Auch der vhw sieht die geplanten Kürzungen mit Sorgen. Schon heute sind die Hochschulen nicht angemessen mit Finanzmitteln ausgestattet. Dazu kommt der schon lange festgestellte Sanierungsstau der Hochschulen.
Eine dringliche Anfrage zum Thema wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag „Ist die Exzellenzstrategie der Landesregierung sparen?“ (Drs 18/8119) gestellt und vom Ministerium besantwortet.
Eine Einsicht in den Hauhaltsplanentwurf für das Jahr 2021 gibt es hier. Der Einzelplan 06 Seite umfasst den Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verweigert die Verhandlungen für die Weiterentwicklung der Eingruppierung der Lehrkräfte (TV EntgO-L)
Die Gewerkschaften DBB beamtenbund und tarifunion mit Dr. Ulrich Weber aus dem Bundesvorstand des vhw, GEW und ver.di haben sich in einem Brief an die Tarifgemeinschaft deutscher Länder gewandt. Darin äußern sie ihr Unverständnis, dass sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) den Verhandlungen für die Weiterentwicklung der Eingruppierung der Lehrkräfte (TV EntgO-L) verweigert, die in der Tarifrunde 2019 verbindlich vereinbart wurden.
Wahren Sie bis zum 31.12. Ihre Rechte auf eine amtsangemessene Besoldung
Sie bekommen schon lange kein Weihnachtsgeld mehr? Sie haben drei oder mehr Kinder?
Der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion (DBB) führt für seine Mitglieder und seine Mitgliedsgewerkschaften mehrere Musterklagen, um eine höhere Besoldung für die niedersächsischen Beamten zu erreichen. Gewerkschaftsmitglieder des vhw – Verband Hochschule und Wissenschaft in Niedersachsen bekommen von ihrem Verband die notwendigen Informationen zur Rechtewahrung, um auch in den Genuss einer höheren Bezahlung zu kommen, wenn die Klagen erfolgreich sind.
dbb dialog: Verwaltung in der Krise – Umgang mit dem Lockdown
9. Dezember 2020 I 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Vorstellung der Studie „Verwaltung in Krisenzeiten“ im Web-Talk mit
Carsten Köppl, Gründer & Geschäftsführer der Beratungsagentur Next:Public
Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb
Dr. Rubina Zern-Breuer, Leiterin Innovationslabor & wissenschaftliche Koordinatorin, Universität Speyer
Dr. Mike Weber, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT), Fraunhofer FOKUSModeration: Ines Arland
Digital, effizient und familienfreundlich: So stellen wir uns die ideale Arbeitswelt der Zukunft vor. Doch was passiert, wenn wir plötzlich zur digitalen Arbeit gezwungen sind? Im März 2020 wurden schlagartig Tausende Menschen zum Arbeiten nachhause geschickt. Ein Kraftakt für die öffentliche Verwaltung und gleichzeitig das größte Homeoffice-Experiment aller Zeiten. Sind wir durch die Corona-Pandemie der Idealvorstellung einer flexiblen digitalen Verwaltung ein Stück näher gerückt?
Weiterbildung an Hochschulen: 90. Sitzung des Niedersächsischen Landtags
In der 90. Sitzung wurde im Niedersächsischen Landtag der Antrag Weiterbildung an Hochschulen – Antrag der Fraktion der FDP – Drs. 18/7810 behandelt.
Die Protokolle der Landtagssitzungen können Sie unter dem folgenden Link einsehen: Parlamentsdokumente, unter denen Sie auch den nachfolgenden Text finden können. Beiträge zu diesem Antrag kamen von der FDP (Susanne Victoria Schütz), der CDU (Thomas Ehbrecht), der SPD (Dr. Silke Lesemann), Bündnis 90/Die Grünen (Eva Viehoff) und dem Minister für Wissenschaft und Kultur (Björn Thümler). Sie sind hier im folgenden kommentarlos wiedergegeben. Das Original können Sie hier nachlesen.
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
Spätestens mit dem 1. Advent beginnt so richtig die Weihnachtszeit. Gerade in dieser Zeit überbringen Geschäftspartner*innen, Alumni und Studierende gerne einmal nett gemeinte Gesten. Bitte denken Sie stets daran, dass Mitarbeiter*innen des Landes keine Zuwendungen in Bezug auf Ihre Tätigkeit annehmen dürfen, auf die sie keinen Rechtsanspruch haben und durch die sie einen Vorteil erlangen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie). Daneben gelten auch noch die strafrechtlichen Regelungen zur Vorteilsannahme und Bestechlichkeit (§§ 331 ff. StGB). Sollten Sie eine Zuwendung erhalten, dann gehen Sie bitte sicher, dass eine allgemeine Zustimmung zur Annahme vorliegt oder wenden sich an Ihre direkte Vorgesetzte oder ihren direkten Vorgesetzten.
Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetztes: Mitgliederbefragung bis 06.12.2020
Der vhw Niedersachsen hat seine Mitglieder eingeladen, sich an einer Stellungnahme des vhw Niedersachsens zum zweiten Entwurf des neuen Hochschulgesetzes des Landes Niedersachsens (Gesetz zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie) zu beteiligen. Der Anhörungsentwurf ist den Mitgliedern zugegangen und kann noch bis 06.12.2020 kommentiert werden.
2018
Vertreter des vhw beim CESI Akademie-Symposiums in Lissabon
Prof. Dr. Josef Arendes und Prof. Dr. Ernst Schmeer reisten im November 2018 nach Portugal.
In Lissabon fand das CESI Akademie-Symposium „Lehrpersonal und Gewerkschaften in Europa: Horizont 2025“ statt.
Bundesvorstand beriet in Erfurt
Zum zweiten Mal trafen sich in diesem Jahr die Mitglieder des vhw-Bundesvorstands. Diesmal wurde Erfurt zum Tagungsort gewählt. Das herbstliche Ambiente der Krämerbrücke, die hervorragenden Tagungsmöglichkeiten und nicht zuletzt das Engagement aller Teilnehmenden sorgten für eine gute Atmosphäre. Prof. Dr. Josef Arendes leitete die 21.Bundesvorstandssitzung vom 26. bis 27.10.2018 zielstrebig und effizient.
Wie immer tauschten sich die Teilnehmenden über die jüngsten hochschulpolitischen Ereignisse und Aktivitäten in Bund und Ländern aus. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Sitzung war die Überarbeitung des vhw-Internetauftrittes. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Manfred Krüger legte einen diesbezüglichen Empfehlungskatalog vor, dem der Bundesvorstand folgte.
Bericht zur 14. Frauenpolitischen Fachtagung Frauen 4.0
Ab durch die gläserne Decke! Neue Perspektiven für den öffentlichen Dienst
Die Bundesfrauenvertretung tagte am 14. Juni 2018 in Berlin. Der Verband Hochschule und Wissenschaft im dbb nahm, vertreten durch die Landesvorsitzende des vhw rlp, Dr. Beate Hörr, an der 14. Frauenpolitischen Fachtagung des dbb in Berlin teil.
Zur Veranstaltung hatten sich über 300 Teilnehmerinnen angemeldet, ein neuer Rekord, sodass sogar in einen Nachbarraum auf eine Leinwand übertragen werden musste.
Nach Grußworten durch die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, sowie den Zweiten Vorsitzenden des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer, startete die erste Keynote.
Frau Prof. Christiane Funken, Professorin für Kommunikations- und Mediensoziologie und Geschlechterforschung von der TU Berlin, widmete sich dem Thema Wandel der Arbeitswelt. Sie nannte als Stichwort zur Zukunft der Arbeit die „VUKA-Welt“ – das Akronym steht für Volatilität, Unwägbarkeit, Komplexität und Ambiguität -, die sie als Chance insbesondere für Frauen beschrieb.
2015
Mitgliederversammlung 2015 des vhw Niedersachsen
Am 29. Mai 2015 fand beim vhw Niedersachsen die Mitglieder- und Vertreterversammlung an der Ostfalia Hochschule in Wolfsburg statt. Die Versammlung ist für die Wahl des Landesvorstands zuständig.
Vor der Wahl berichtete der Landesvorsitzende den Mitgliedern über die im vergangenen Jahr geleistete Vorstandsarbeit und der Schatzmeister legte Rechenschaft über das Verbandsvermögen und den Umgang mit den Mitgliedsbeiträgen ab.
Anschließend leitete Manuela Kriebel die Wahlen zum neuen Landesvorstand. Zum Landesvorsitzenden wurde erneut Bernd Weidenfeller gewählt und zum ersten Stellvertreter Peter Harborth, der auch weiterhin das Amt des Schatzmeisters wahrnehmen wird. Neu im Vorstand ist Herr Lutz Kursawe, der sich besonders um die Belange des Tarifpersonals kümmern wird.
Die Versammlung bestimmte ebenfalls, dass Herr Kursawe den Landesvorsitzenden als stellvertretender Landesvorsitzender zur Vertreterversammlung des vhw Bundesverbandes im September als Delegierter nach Berlin begleitet.
Im Anschluss an die Versammlung wurde gegrillt und es gab noch ein gemütliches Beisammensein.
2012
Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften
Am 17.03.2012 hat der vhw Niedersachsen eine kurze Stellungnahme zum Anhörungsentwurf des Gesetzes zur änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 31.01.2012 abgegeben. In dem Gesetzesentwurf wird die Möglichkeit geschaffen, alle Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der eigenen Hochschule auf eine Professur zu berufen. Diese Möglichkeit des „Tenure Track“ wird schon lange vom vhw gefordert und somit ausdrücklich begrüßt.
Weiterhin wird mit der Gesetzesänderung der rechtliche Rahmen geschaffen, um die Neueinrichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Oldenburg zu ermöglichen. Dies ist die notwendige Voraussetzung für das Konzept der „European Medical School Oldenburg-Groningen (EMS)“, das von der Universität Oldenburg und der Rijksuniversiteit Groningen entwickelt wurde. Die Stellungnahme des vhw Niedersachsen können Sie hier ansehen hier ansehen.
NTH – Niedersächsische Technische Hochschule
Um in einer Neuauflage der Exzellenzinitiative sowie im Wettbewerb um überregionale und europäische Fördermittel leistungsfähiger zu werden, soll mit der NTH (Niedersächsische Technische Hochschule) eine Universität errichtet werden, die an den drei Standorten der TU Braunschweig, der TU Clausthal und der Uni Hannover entstehen soll. In der NTH sollen sich die weiterhin selbständigen Universitäten Braunschweig, Clausthal und Hannover arbeitsteilig organisieren und in den Ingenieurwissenschaften einschließlich der Architektur, der Informatik sowie den Naturwissenschaften und der Mathematik intensiv zusammenarbeiten.
Für die Studierenden soll sich mit der NTH ein erweitertes und attraktiveres Studienangebot ergeben. An den Mitgliedsuniversitäten vorhandene Forschungsschwerpunkte sollen vertieft und erweitert, sowie neue eingerichtet werden. Der vhw hat zu dem Referentenentwurf des NTH-Gesetzes eine Stellungnahme abgegeben.