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Wie begegnet die Landesregierung dem Sanierungsstau an den niedersächsischen Hochschulen
23.01.2023 „Wie begegnet die Landesregierung dem Sanierungsstau an den niedersächsischen Hochschulen“
Anfrage der Abgeordneten Cindy Lutz (CDU)
Vorbemerkung der Abgeordneten
Ausweislich des Koalitionsvertrages beabsichtigt die Landesregierung, in die bauliche Infrastruktur der niedersächsischen Hochschulen zu investieren. Demnach sollen die Finanzmittel für große Baumaßnahmen substanziell erhöht und die Umsetzung über die neue Landesliegenschaftsgesellschaft
geprüft werden. Langwierige Planungen und Durchführungen von Baumaßnahmen sollen durch eine überjährige Zurverfügungstellung der Finanzierungsmittel gesichert und zudem die Prozesse beschleunigt, Verfahrensstrukturen verschlankt und für klare Verantwortlichkeiten gesorgt werden.
Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat in seinen Handlungsempfehlungen vom 14.10.2022 festgehalten, dass die in dieser Wahlperiode anstehenden Abschlüsse des neuen Hochschulentwicklungsvertrags sowie der zugehörigen Zielvereinbarungen dafür genutzt werden sollten, um ein Gesamtkonzept für den Abbau des Sanierungsstaus durch das Land zu entwickeln und eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Hochschulen zu gewährleisten. Dazu empfiehlt der Landesrechnungshof, zunächst den tatsächlichen Sanierungsbedarf an den Hochschulen zu erheben und anschließend eine Priorisierung vorzunehmen.
- Wie stellt sich der Sanierungsbedarf an den einzelnen niedersächsischen Hochschulstandorten konkret dar, und wie hat sich dieser unter Bezugnahme auf das Gutachten der Landeshochschulkonferenz zur Situation des Hochschulbaus in Niedersachsen aus 2020 entwickelt?
- Beabsichtigt die Landesregierung, ein neues Gutachten zur Situation des Hochschulbaus in Niedersachsen in Auftrag zu geben bzw. durchzuführen? Wenn ja, durch wen mit welcher zeitlichen Perspektive soll dieses Gutachten erstellt werden? Wenn nein, wieso nicht?
- Kann die Landesregierung beziffern, in welcher Größenordnung die Finanzmittel für GNUE-Maßnahmen erhöht werden sollen? Wenn ja, bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln. Wenn nein, weshalb nicht?
- Kann die Landesregierung ausschließen, dass die neue Landesliegenschaftsgesellschaft keine Parallelstrukturen zu denjenigen Hochschulen mit Bauherreneigenschaft etabliert? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, weshalb nicht?
- Wie will die Landesregierung im Hochschulbau konkret Prozesse beschleunigen, Verfahrensstrukturen verschlanken und für klare Verantwortlichkeiten sorgen?
- Welche Neubauvorhaben im Hochschulbereich sind konkret in Planung, und wie stellt sich der zeitliche Umsetzungsstand dar?
- Inwieweit soll mittels digitaler Instrumente/Verfahren in Planung, Bau und Bauunterhalt bzw. -instandhaltung die Sanierung beschleunigt und unterstützt werden?
- Gibt es Überlegungen, Verfahren zwischen Hochschulen und Staatlichem Baumanagement zu überprüfen, um Beschleunigungspotenziale insbesondere im Sinne von „worst first“ zu identifizieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, wieso nicht?
- Plant die Landesregierung eine Zertifizierung nach dem DGNB-System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen, um klimagerechtes Bauen zu ermöglichen? Wenn ja, welche Auswirkungen auf den Sanierungsbedarf sind zu erwarten?
- Plant die Landesregierung im Rahmen der verstärkten Hochschulautonomie zeitnah weitere Übertragungen der Bauherreneigenschaft (S. 68 Koalitionsvertrag) oder Anpassungen der Grenzen für kleine Bauvorhaben, um notwendige Sanierungen zu beschleunigen?
- Welche Maßnahmen sind zur Fachkräftesicherung in Genehmigungsbehörden, Architektenbüros etc. geplant, um personalbedingte Verzögerungen in Bauvorhaben zu verhindern?
Vorbemerkung der Landesregierung
Der Hochschulbau in Niedersachsen ist differenziert nach den einzelnen Hochschultypen organisiert. Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN) ist unmittelbar nur für die Bauangelegenheiten der als Landesbetriebe geführten Hochschulen (ohne eigene Bauherrenverantwortung) gemäß
Abschnitt L1 der Richtlinien für die Durchführung der Bauaufgaben des Landes Niedersachsen (RLBau) verantwortlich. Die Bauangelegenheiten der als Landesbetriebe geführten Hochschulen mit eigener Bauherrenverantwortung (vgl. Abschn. L2 RLBau) und der Stiftungshochschulen (vgl. Abschn. L3 RLBau) werden von diesen eigenverantwortlich mit Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) durchgeführt. Das SBN prüft die Baumaßnahmen gemäß Abschn. L2 bzw. L3 RLBau.
Lesen Sie hier die Anfrage mit der Antwort der Landesregierung