vhw Mitteilungen
Bei den vhw Mitteilungen handelt es sich um die Verbandszeitschrift des vhw. Das Inhaltsverzeichnis und den einleitenden Artikel „Auf ein Wort“ finden Sie in den folgenden Links.
Sonstige Ereignisse und Aktivitäten
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15. Februar 2026: dbb und TdL einigen sich auf eine neuen Tarifvertrag
Nach drei schwierigen Verhandlungsrunden und einer dreitägigen Abschlussrunde hat der dbb am 14.\, Februar 2026 in der Einkommensrunde 2025/2026 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ein Ergebnis erzielt. Die Bundestarifkommission des dbb hat dem Kompromiss zugestimmt. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum Ablauf des 13. März 2026 vereinbart. Mit der vereinbarten Entgelterhöhung hält der Länderbereich Anschluss an die TVöD-Entgelte. Deutliche Verbesserungen für die Nachwuchskräfte sorgen dafür, dass die Länder der TdL als Arbeitgeber für Auszubildende attraktiver werden.
Die Details der Einigung
Entgelt
Die Entgelte erhöhen sich wie folgt:
- ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro monatlich
- ab dem 1. März 2027 um weitere 2 Prozent
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent
Das Entgelt in Entgeltgruppe 1 Stufe 2 erhöht sich bereits zum 1. Januar 2027 um 2 Prozent. Sonstige dynamisierte Entgeltbestandteile erhöhen sich ab dem 1. April 2026 um 2,82 Prozent, ab dem 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent.
Entgelte der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten
- ab dem 1. April 2026 um 60 Euro
- ab dem 1. März 2027 um weitere 60 Euro
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro
- Die Studienentgelte für praxisintegriert dual Studierende in der betreffenden Richtlinie der TdL erhöhen sich entsprechend.
Laufzeit
Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit
Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit wird auf 200 Euro erhöht, die Zulage für nicht ständige Wechselschichtarbeit auf 1,19 Euro pro Stunde. Für nichtärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken und Krankenhäusern wird die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit auf 250 Euro erhöht, für nicht ständige Wechselschichtarbeit auf 1,49 Euro pro Stunde.
Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird für alle Bereiche auf 100 Euro erhöht, die Zulage für nicht ständige Schichtarbeit auf 0,60 Euro pro Stunde.
Diese Erhöhungen treten ab dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Die TdL wirkt auf die von einer landesbezirklichen Theaterbetriebszulage betroffenen Länder ein, im Anschluss an die Tarifrunde innerhalb der Erklärungsfrist Gespräche über die Auswirkungen der Erhöhung der Schichtzulage und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu führen.
Überstunden bei Schicht- und Wechselschichtarbeit
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Regelung zu Überstunden bei Schicht- und Wechselschichtar-beit neu gefasst. Künftig gelten sowohl ungeplante Überstunden, die über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden sind, als auch geplante Überstunden, die im Schichtplan über die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus vorgesehen sind, als Überstunden. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlichen Stunden nicht bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten, bezogen auf die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, ausgeglichen werden. Erfolgt kein rechtzeitiger Ausgleich, handelt es sich um zuschlagspflichtige Über-stunden. Das bedeutet, dass zukünftig auch bei Teilzeitbeschäftigten im Rahmen von Schicht- und Wechselschichtarbeit Überstunden entstehen können.
Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West
Unkündbarkeit
Arbeitszeit an Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost
- ab dem 1.\, Januar 2027 auf 39,5 Stunden
- ab dem 1.\, Januar 2028 auf 39 Stunden
- ab dem 1.\, Januar 2029 auf 38,5 Stunden
Auszubildende und dual Studierende
Übernahme der Auszubildenden und dual Studierenden
Die bisherigen Übernahmeregelungen mit der unbefristeten Übernahme ab der Abschlussnote „Befriedigend" wird bis zum 31. Januar 2028 wieder in Kraft gesetzt. Nach der Übernahme ab Note „Befriedigend verkürzt sich ab dem 1. März 2026 die Stufenlaufzeit der Erfahrungsstufe 1 um sechs Monate.
Abschlussprämie
Die Abschlussprämie gemäß § 20 Abs. 1 TVA-L BBiG, § 19 Abs. 1 TVA-L Pflege, § 19 Abs. 1 TVA-L Gesundheit und § 19 Abs. 1 TVdS-L wird bei Abschlüssen mit den Gesamtnoten „Sehr gut" oder „Gut" auf 500 Euro erhöht. Bei Abschlüssen mit den Gesamtnoten „Befriedigend" oder „Ausreichend" beträgt die Abschlussprämie 400 Euro.
Vermögenswirksame Leistung
Die Beträge der vermögenswirksamen Leistung erhöhen sich für Auszubildende und dual Studierende im Tarifgebiet Ost auf den im Tarifgebiet West bereits geltenden Betrag von 13,29 Euro monatlich.
Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz
Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz werden in den TVA-L Pflege aufgenommen und erhalten das Ausbildungsentgelt nach TVA-L BBiG. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses ist bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung möglich, höchstens für sechs Monate. Die Abschlussprämie beträgt 90 Prozent der im TVA-L Pflege festgelegten Prämie.
Studentische Beschäftigte
- 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026
- 15,90 Euro ab dem Sommersemester 2027
Freie und Hansestadt Hamburg
TdL blockiert Fortentwicklung der Entgeltordnung, stufengleiche Höhergruppierung, Paralleltabelle für Lehrkräfte
Wie bereits in den vergangenen Einkommensrunden hat die TdL weitere wichtige Verbesserungen – Verhandlungen über die dringend notwendige Fortentwicklung der Entgeltordnung, die stufengleiche Höhergruppierung und die Paralleltabelle für Lehrkräfte – mit Hinweis auf das Thema \enquote abgelehnt. Als Voraussetzung für Verhandlungen über diese Themen hat die TdL von den Gewerkschaften eingefordert, die Definition des Arbeitsvorgangs in der Protokollerklärung zu § 12 TV-L mit sofortiger Wirkung zu verändern. Dafür hat sie einen Vorschlag erneut vorgelegt, der so bereits vor einigen Jahren eingebracht und von den Gewerkschaften klar abgelehnt worden war. Zum Hintergrund: Ein Arbeitsvorgang umfasst die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erzielen. Der Arbeitsvorgang oder die Arbeitsvorgänge, die zusammen mindestens die Hälfte der An-forderungen eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe erfüllen, bestimmen die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe und damit die Eingruppierung der Beschäftigten. Die Umsetzung der Vorschläge der TdL hätten zur Folge, dass ein Arbeitsvorgang in einzelne Teile aufgespalten werden könnte. Das könnte in der Zukunft bei vielen Beschäftigten zu niedrigeren Eingruppierungen führen und würde außerdem die jahrelange Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang ins Leere laufen lassen. Diesen Eingriff in die Eingruppierung haben die Gewerkschaften klar abgelehnt. Das Angebot, auch über diese Frage im Rahmen von Verhandlungen zur Entgeltordnung zu sprechen, hat die TdL als nicht ausreichend zurückgewiesen.
Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Für den dbb ist klar, dass die Einkommensrunde erst dann zu Ende ist, wenn das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamtinnen sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Ländern und Kommunen übertragen wurde. Dafür werden wir uns in allen betroffenen Bundesländern einsetzen.
4. Februar 2026: dbb niedersachsen Kundgebung in Hannover
Am 4.2. war der Verband Hochschule und Wissenschaft – VHW Bund auf der Kundgebung des dbb in Hannover: Nach zwei erfolglosen Tarifverhandlungsrunden zogen die Mitgliedsgewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion vorbei an der Staatskanzlei und dem Finnzministerium in Hannover, wobei sie lautstark für eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst eintraten. Trotz der eisigen Temperaturen und Anreiseprobleme aufgrund von Schneeverwehungen waren ca. 1500 Demonstrantinnen und Demonstranten vor Ort. Selbstverständlich beteiligte sich auch der Verband Hochschule und Wissenschaft – VHW Bund mit seinen Mitgliedern.
