vhw Mitteilungen
Bei den vhw Mitteilungen handelt es sich um die Verbandszeitschrift des vhw. Das Inhaltsverzeichnis und den einleitenden Artikel „Auf ein Wort“ finden Sie in den folgenden Links.
Sonstige Ereignisse und Aktivitäten
Zurückliegende Aktivitäten, Ereignisse oder Inhaltsverzeichnisse der vhw Mitteilungen finden Sie im

Jetzt online: Der dbb niedersachsen Adventskalender – täglich tolle Preise gewinnen!
26. November 2025: dbb niedersachsen Online-Adventskalender
Pünktlich zur Adventszeit startet der dbb auf seiner Webseite einen dbb niedersachsen Online-Adventskalender!
Ab dem 1. Dezember öffnet sich jeden Tag ein neues Türchen mit attraktiven Gewinnen – mitmachen lohnt sich also täglich.
Die Teilnahme (Teilnahmebedingungen) ist kostenlos und für alle geöffnet – auch Nichtmitglieder können mitmachen. Sie dürfen diese Information daher gerne mit Ihren Kolleginnen und Kollegen teilen.
Zum Adventskalender:
https://www.dbb-niedersachsen.de/adventskalender/
Ob kleine Überraschungen, Gutscheine oder größere Überraschungsgewinne – der Adventskalender soll Freude bereiten und uns gemeinsam durch die Vorweihnachtszeit begleiten.
Der vhw Niedersachsen wünscht Ihnen viel Glück

Der vhw beschließt ein Positionspapier zur Personalvertretung von Hochullehrerinnen und -lehrern
25. Oktober 2025: Der vhw beschließt ein Positionspapier zur Personalvertretung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern
Am Samsteg, dem 25. Oktober 2025, kam der Bundesvorstand und die Vertreterversammlung des vhw in Düsseldorf zusammen.Neben vielen anderen Themen wurde auch über eine Personalvertretung für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern beraten und schließlich ein Positionspapier dazu erstellt und beschlossen. Der niedersächsische Landesvorsitzende, Prof. Dr. Bernd Weidenfeller, war als Mitglied des Bundesvorstands bei den Beratungen dabei.
Die zusammengefassten Forderungen finden Sie hier:
Der Verband Hochschule und Wissenschaft fordert,
- dass Personalvertretungsgesetze, sofern sie einer angemessenen und zeitgemäßen Vertretung der Beschäftigten einzelner hochschulischer Mitgliedergruppen entgegenstehen, überprüft und reformiert werden,
- dass das gesamte wissenschaftliche Personal an Hochschulen eine Vertretung durch einen Personalrat beanspruchen kann,
- dass alle Angehörigen der Mitgliedergruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen aktives und passives Wahlrecht für die Wahlen zu einem Personalrat erhalten,
- dass für die Mitgliedergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ein gesonderter Personalrat eingerichtet wird.
Bitte lesen Sie das vollständige Positionspapier, das auch zukünftig auf unserer Webseite zur Verfügung stehen wird.
Rechtewahrung 2025 bei der Alimentation der Beamten und Versorgungsemfängerinnen und -empfänger
Während die Landesregierung davon überzeugt ist, dass die Besoldung der niedersächsischen Beamten verfassungsgemäß ist, sind die Gewerkschaften gegenteiliger Auffassung. Deshalb werden gegen die Alimentation Musterklagen geführt. Wenn das Landesverfassungsgericht feststellt, dass die Beamtenbesoldung nicht verfassungsgemäß ist, dann können die Beamtinnen und Beamten, die gegen die Höhe Ihrer Besoldung den Widerspruch erhoben haben, eine Nachzahlung für die Zeiten ihres Widerspruchs erhalten.
Daher ist es wichtig, dass Sie gegen die Höhe Ihrer Besoldung oder Ihrer Versorgung Widerspruch einlegen!
Von ihrem vhw haben die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die in unserer Gewerkschaft organisiert sind, bereits eine genaue Vorgehensbeschreibung und Mustervorlagen für Ihren Widerspruch erhalten.

Stellungnahme des Verbands Hochschule und Wissenschaft (vhw) im dbb beamtenbund und tarifunion niedersachsen zum Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen
Allgemeines
- zur Einrichtung, Änderung und Schließung von Studiengängen mit besonderem Landesinteresse. Diese Regelungen machen die Hochschulen flexibler und sie können auf neue Gegebenheiten schneller reagieren.
- zur Besetzung von Professuren. Die Regelungen zu Beschleunigung der Berufungsverfahren (§ 48) werden begrüßt, denn so kann verhindert werden, dass unbesetzte Stellen zu lange vakant sind.
- zur Unterstützung von Ausgründungen durch Räumlichkeiten, Labore, Bibliothekszugang, etc.
- zur Bildung von Landesstudierenden- und Landespromovierndenkoferenzen. Damit werden demokratische Strukturen an den Hochschulen weiter gestärkt.
- zum Promotionsrecht von Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist eine schon lange bestehende Forderung des vhw.
- zur Einrichtung von unbefristeten Stellen im akademischen Mittelbau. Dies ist eine schon lange bestehende Forderung des vhw, die er schon in einem Positionspapier des Jahres 2016 dargelegt hat. Der Gesetzesentwurf bezieht sich dabei auf die Kategorien S1 bis S4 des Positionspapiers des Wissenschaftsrats. Ebenfalls hatte der vhw in seinem Positionspapier von 2016 schon gefordert, unterhalb der Professur Stellen mit unterschiedlichen Kompetenzen und Anforderungen zu entwickeln.
- des Legens des Berufungsrechts in die Hände der Hochschulen. Das stärkt zwar ihre Verantwortlichkeit und Autonomie, allerdings ist eine Berufung durch eine Hochschule gegenüber einer Berufung durch ein Ministerium abgewertet. Dem Land sollte bei der Berufung von Professorinnen und Professoren ein maßgebliches Mitwirkungsrecht zufallen, denn schließlich werden die Berufenen Landesbeamte.
- der Einschränkung der Rechte des Senats bei der Wahl bzw. Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums. Nach dem Entwurf bedarf es für die Abwahl nicht mehr eine 3/4 Mehrheit des Senats, sondern Senat, Hochschulrat und Fachministerium müssen beteiligt werden. Damit werden die Rechte des Senats erheblich eingeschränkt und die Macht der hauptamtlichen Mitglieder des Präsidiums gestärkt.
- Der vhw bemängelt, dass unbefristetes Personal von den Regelungen zur Unternehmensgründung ausgenommen ist.
- bei den neuen Personalkategorien „Wissenschaftsmanagerinnen“ bzw. „Wissenschaftsmanager“, „Lecturer/Senior Lecturer“ und „Researcher“.
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Der vhw ist strikt dagegen, Personalkategorien einzurichten, in denen Personen hauptsächlich entweder in der Lehre oder in der Forschung tätig sind. Gerade an Universitäten ist die Lehre sehr eng mit der Forschung verknüpft und Studierende sollten in den Vorlesungen zeitnah neueste Forschungsergebnisse präsentiert bekommen. Für den Fall, dass der Gesetzgeber an diesen Personalkategorien festhalten sollte, gilt folgendes:
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Der vhw vermisst einen „Senior Researcher“ und schlägt vor, auch diese Kategorie einzurichten.
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Der Gesetzgeber muss im Gesetz angeben, welcher Anteil der Dienstaufgaben selbständig sein soll. Dies ist weder im Gesetz noch im Positionspapier des Wissenschaftsrats angegeben. Es besteht die Gefahr, dass Personal in diesen Kategorien von den Hochschulen nur unselbständig eingesetzt wird.
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Der vhw schlägt vor, das Lecturer/Researcher zu 40% selbständige Aufgaben und Senior Lecturer/Senior Researcher zu 70\% selbständige Aufgaben wahrnehmen, im Wissenschaftsmanagement sollte der selbständige Anteil ebenfalls mindestens bei 60% liegen.
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Für die Stellenkategorie „Wissenschaftsmanagerin bzw. manager“ wird die Fakultätsgeschäftsleitung und der Forschungstransfer beispielhaft genannt. Solche Stellen sind aber bereits an vielen Hochschulen eingerichtet, ohne das dafür eine eigene Kategorie geschaffen wurde. Ein Selbständigkeits- und Kompetenzzuwachs oder eine Budgetverantwortung ist damit aber nicht verbunden. Positionen im Wissenschaftsmanagement sollten konzeptionelles Arbeiten, Entscheidungsvorbereitungen, Strategieentwicklung, Projektmanagement, Programm-Management und Change Management (Initialisierung von Veränderungsprozessen) beinhalten und damit ein hohes Maß an Selbständigkeit (min. 60%) beinhalten.
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In der alten Personalkategorie „Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter“ sollten ebenfalls Dauerstellen geschaffen werden.
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Der vhw sieht in den neuen Personalkategorien weder eine Durchlässigkeit von einer Kategorie in die andere, noch einen Zuwachs an Selbständigkeit und Kompetenzen.
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- Bei der Benachteiligung von habilitierten Personen gegenüber Juniorprofessorinnen und -professoren sowie Leitungen von Nachwuchsgruppen.
Während Juniorprofessorinnen und -professoren sowie Nachwuchsguppenleitungen bei Eignung ohne Ausschreibung auf einer Professur weiter beschäftigt werden können, haben habilitierte Personen dieses Privileg nicht, obwohl die Habilitation als Qualifikation für eine Professur gleichwertig zu den beiden vorgenannten Karrierewegen ist.
Die vollständige Stellungnahme ist in den vhw-Mitteilungen 2/2025 abgedruckt